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GOT – Gebühren werden nach neun Jahren endlich erhöht

Die Bundestierärztekammer informiert über die GOT-Novelle – (BTK/Berlin) Der Bundesrat hat am 7. Juli einer vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgeschlagenen Änderung der Tierärztegebührenordnung (GOT) zugestimmt. Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden durch eine Verordnung des Bundes erstmals nach neun Jahren pauschal um 12 Prozent angehoben.