Fachtierarzt für Fische
Tierärztekammer Niedersachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Anlage 2 (§ 2 Abs. 2 Nr. 2)
Fachtierarzt für Fische
I. Aufgabenbereich:
Das Gebiet umfasst
1. | Beratung und Betreuung von Nutzfisch- und/oder Zierfischbeständen (Aquakultur) |
2. | Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten, Erstellung von Behandlungsplänen |
3. | Beratung bei Fischsterben |
4. | Tierschutz bei Fischen |
II. Weiterbildungszeit: 4 Jahre
III. Weiterbildungsgang:
A. | Tätigkeit in fachspezifischen Instituten der tierärztlichen Bildungsstätten oder zugelassenen gleichwertigen Einrichtungen |
B. | Auf Antrag kann eine Tätigkeit in zugelassenen Instituten für Mikrobiologie, Parasitologie, Pathologie, Lebensmittel oder vergleichbare Gebiete bis zu 1 Jahr von der Tierärztekammer anerkannt werden. |
IV. Wissensstoff:
- Fischkunde, insbesondere Anatomie, Physiologie, Ernährung
- Aquatische Umwelt, insbesondere Teichwirtschaft (Aquakultur)
- Gewässerbewirtschaftung, Gewässerschutz, Wasseranalytik
- Diagnose von Fischkrankheiten
- Prophylaxe und Therapie einschließlich Management
- Tierschutz
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