Fachtierarzt für Geflügel

Tierärztekammer Niedersachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Anlage 3 (zu § 2 Abs. 2 Nr. 3)


Fachtierarzt für Geflügel


I. Aufgabenbereich:

Das Gebiet umfaßt die präventive und kurative Betreuung von Geflügel einschließlich Wild- und Ziervögel. Geflügel beinhaltet die gesamte Klasse Aves.


II. Weiterbildungszeit:
4 Jahre


III. Weiterbildungsgang:

A.
1.Tätigkeit in fachspezifischen Instituten oder Kliniken der tierärztlichen Bildungsstätten, zugelassenen Geflügelgesundheitsdiensten, anderen zugelassenen Instituten oder zugelassenen Vogelkliniken mit Außendienst oder anderen zugelassenen Einrichtungen. 4 Jahre
2.Tätigkeit in zugelassenen tierärztlichen Praxen
höchstens 3 1/2 Jahre
B. Auf Antrag kann eine Tätigkeit in der zugelassenen tierärztlichen Praxis eines Fachtierarztes für Kleintiere oder Wildtiere von der Tierärztekammer bis zu einem halben Jahr anerkannt werden.


IV. Wissensstoff:

  • Taxonomie, natürliche geographische Verbreitung und Klima (natürliche Lebensbedingungen)
  • Anatomie, Physiologie und Ernährung einschließlich Futtermittelkunde
  • Umweltbedürfnisse, Ethologie, Haltung, Betriebsmanagement
  • Brut, Zucht
  • Geflügelkrankheiten einschließlich Zoonosen
  • Klinische und Laboratoriumsdiagnostik einschließlich Röntgendiagnostik
  • Hygiene, Prophylaxe und Therapie
  • Chirurgie
  • Schlachthygiene
  • Gutachterwesen
  • Tierschutz

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