Tierärztekammer Niedersachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Anlage 7 (zu § 2 Abs. 2 Nr. 7)
Fachtierarzt für Mikrobiologie
I. Aufgabenbereich:
Das Gebiet umfaßt die Diagnostik, Qualitätskontrolle, Hygieneberatung und Forschung auf den Gebieten der Mikrobiologie (Bakteriologie, Immunologie, Mykologie, Virologie).
II. Weiterbildungszeit: 4 Jahre
III. Weiterbildungsgang:
A. | Tätigkeiten in fachspezifischen Instituten der tierärztlichen Bildungsstätten oder anderen zugelassenen Einrichtungen |
B. | Tätigkeiten in der angewandten Mikrobiologie in qualifizierten physiologisch-chemischen, pharmakologischen oder anderen vergleichbaren Instituten und Laboratorien können bis zu 1 Jahr von der Tierärztekammer anerkannt werden. |
IV. Wissensstoff:
- Kenntnisse in Bakteriologie, Immunologie, Mykologie und Virologie
- Grundlagen der Infektionslehre
- Grundlagen der Immunbiologie
- Grundlagen der Hygiene, Sterilisation und Desinfektion
- Umfassende Kenntnisse moderner mikrobiologischer Untersuchungs- und Arbeitsmethoden, insbesondere zum Nachweis von Infektionskrankheiten und über die Durchführung von Tierversuchen
- Diagnostik, Pathogenese, Prophylaxe und Bekämpfung von Infektionskrankheiten der Tiere einschließlich rechtlicher Grundlagen (nationales und EU-Recht)
- Tierversuche und Tierschutz einschließlich der Ersatz- und Alternativmethoden
- Bestimmungen über Arbeitsschutz, Verhütung von Laborinfektionen
- Qualitätssicherung im mikrobiologischen Labor
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