Teilgebiet Orthopädie

Anlage 11.3 (zu § 2 Abs. 2 Nr. 11.3)

Teilgebiet Orthopädie

I. Aufgabenbereich:

Das Teilgebiet umfaßt die schwerpunktmäßige orthopädische Versorgung von Pferden.


II. Weiterbildungszeit:
3 Jahre


III. Weiterbildungsgang:

A.
1.Tätigkeit in Kliniken für Pferde der Tierärztlichen Bildungsstätten oder anderen zugelassenen Tierärztlichen Kliniken
3 Jahre
2.Tätigkeit in zugelassenen tierärztlichen Praxen
höchstens 1 ½ Jahre


IV. Wissensstoff:

Umfassende Kenntnisse in folgenden Wissensgebieten:

1.Eingehende Lahmheitsdiagnostik und prognostische Beurteilung einschließlich Röntgen, Sonographie und anderer bildgebender Verfahren
2.Diagnostik und Therapie von Hufkrankheiten
3.Hufbeschlag und Beschlagsbeurteilung
4.Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Gelenke, Sehnen, Sehnenscheiden und Schleimbeutel
5.Diagnostik und Therapie von Krankheiten des übrigen Stützapparats (Wirbelsäule, Gliedmaßen)
6.Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Skelettmuskulatur
7.Orthopädische Erkrankungen beim Fohlen
8.Anlegen von Verbänden und Schienen