Die Katzenkastrationsaktion 2025 wird dankenswerterweise auch in diesem Jahr vom „Deutschen Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.“ durchgeführt werden. Die Tierärztekammer Niedersachsen stellt im Rahmen der Durchführung der Aktion weiterhin ihr Know-how und den technischen Hintergrund zur Verfügung. In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass der Vorstand des Landestierschutzverbandes Niedersachsen e.V. ehrenamtlich tätig ist, jedoch bemüht ist, Anfragen u.ä. zu der Aktion zeitnah zu beantworten. Sollte Rückmeldungen zeitlich verzögert beantwortet werden, bitten wir an dieser Stelle hierfür um Ihr Verständnis.
Die Kastrationsaktion freilebender Katzen („Streunerkatzen“) wird in diesem Jahr im Aktionszeitraum vom 17. März bis 30. April 2025 stattfinden.
Die vom Land Niedersachsen geförderte Kastrationsaktion wird in gewohnter Art durch die Landesbeauftragte für Tierschutz in Niedersachsen begleitet sowie von weiteren Tierschutzvereinen durch Spenden unterstützt.
Die Aktion dient wieder dem Ziel, die Zahl der Streunerkatzen in Niedersachsen weiter zu verringern und insbesondere die Nachhaltigkeit der vorangegangenen Aktionen zu sichern sowie wirksam und tierschutzgerecht die verwilderten Bestände zu regulieren. Hierfür erbringen die Tierarztpraxen in Niedersachsen die tierärztliche Leistung und tragen zu dieser Aktion mit einer Spende bei. Für diesen Einsatz im Sinne des Tierschutzes bedanken wir uns ausdrücklich.
Tiere, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, werden für die zugelassenen Adressaten (in der Regel gemeinnützige Vereine, Tierheime und Ehrenamtliche, die u.a. Futterstellen freilebender Hauskatzen – auch für Tierheime und Vereine – betreuen) bei Einhaltung aller Bedingungen weitestgehend kostenfrei (bzgl. der Kosten in den tierärztlichen Praxen) kastriert, gekennzeichnet und registriert.
Folgende Grundbedingungen gelten weiterhin:
Pro Tierarztpraxis sind in dem Aktionszeitraum (an jedem Standort) 40 Katzenkastrationen ab einem Lebensalter von fünf Monaten zuwendungsfähig. Zu den weiteren Bedingungen lesen Sie sich bitte die Ausführungen im Mitgliederportal der Tierärztekammer genau durch, die der Möglichkeit des Ausfüllens der Formulare im Mitgliederportal vorgeschaltet sind. Leider kann bei Nichtbeachtung keine Erstattung der Kosten erfolgen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle der Landesbeauftragten für den Tierschutz in Niedersachsen unter der E-Mail-Adresse: ed.neshcasredein.lm @etgartfuaebztuhcsreitsednal und der „Deutsche Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.“ unter der E-Mail-Adresse: ed.neshcasredeinztuhcsreit @ofni gern zur Verfügung.