Teilgebiet Einheimisches Wild

Anlage 24.1 (zu § 2 Abs. 2 Nr. 24.1)

Teilgebiet Einheimisches Wild

I. Aufgabenbereich:

Das Gebiet umfaßt:

  • Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit von einheimischen Wildtieren in menschlicher Obhut und in freier Wildbahn
  • Erforschung von Wildkrankheiten
  • Vergleichend anatomische, physiologische und genetische Grundlagenforschung insbesondere im Hinblick auf Zucht und Erhaltung von Wildtieren
  • Erforschung der gegenseitigen Beeinflussung von Wildtieren sowohl in Gehegen als auch in ihren spezifischen Lebensräumen (Epidemiologie) einschließlich der Lebensraumerforschung (Ökosystemforschung)
  • Planung und Durchführung von Projekten des Wildtiermanagements einschließlich der Jagd sowie des Natur-, Arten und Umweltschutzes

II. Weiterbildungszeit: 2 Jahre


III. Weiterbildungsgang:

A.
1.Tätigkeit in fachspezifischen Instituten der tierärztlichen Bildungsstätten sowie anderer fachspezifischer universitärer Einrichtungen 2 Jahre
2.Tätigkeit in wissenschaftlich geleiteten und zugelassenen Wildparks und Wildgehegen, in denen überwiegend einheimische Wildtierspezies gehalten werden oder in mitteleuropäischen Nationalparks
2 Jahre


IV. Wissensstoff:

Umfassende Kenntnisse in folgenden Wissensgebieten:

  • Erkrankungen des einheimischen Wildes einschließlich Therapie und Prophylaxe
  • Allgemeine und spezielle Hygienemaßnahmen in einheimischen Wildtierhaltungen
  • Ernährungsphysiologie und Fütterung des einheimischen Wildes
  • Haltung, Zucht und Aufzucht von einheimischen Wildtierspezies
  • Wildtiermanagement
  • Betriebliches Management von Wildgehegen, Wildparks und Nationalparks
  • Fleischhygiene einschließlich Gewinnung, Behandlung und Verwertung von Wildfleisch
  • Ökologie und Biotoppflege im mitteleuropäischen Raum