Teilgebiet Zootiere
Anlage 24.2 (zu § 2 Abs. 2 Nr. 24.2)
Teilgebiet Zootiere
I. Aufgabenbereich:
Das Gebiet umfaßt:
1. | Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der in Zoologischen Gärten und Tierparks gehaltenen Zootiere |
2. | Erforschung von Zootierkrankheiten |
3. | Förderung der Zucht und Haltung von Zootieren |
4. | Unterstützung von Arterhaltungs- und Auswilderungsprogrammen |
II. Weiterbildungszeit: 2 Jahre
III. Weiterbildungsgang:
Tätigkeit in wissenschaftlich geleiteten und zugelassenen Zoologischen Gärten oder Tierparks, in denen überwiegend exotische Tierspezies gehalten werden
IV. Wissensstoff:
Umfassende Kenntnisse in folgenden Wissensgebieten:
- Erkrankungen der gängigen Zootiere (nonhumane Primaten, Klein- und Großraubtiere, Meeressäuger, Elefanten, Einhufer, Paarhufer, Beuteltiere, Vögel, Reptilien, Amphibien, Fische) einschließlich Therapie und Prophylaxe mit besonderer Berücksichtigung der Infektionskrankheiten und deren Epidemiologie
- Haltungsbedingte Schäden bei Zootieren und ihre Prophylaxe einschließlich chirurgischer Maßnahmen
- Gynäkologische und geburtshilfliche Behandlungen und Eingriffe bei Zootieren
- Haltung, Ernährung und Fütterung von Zootieren
- Reproduktion und Aufzucht von Zootieren einschließlich Arterhaltungs- und Auswilderungsprogrammen
- Biologische Kenntnisse (Anatomie, Physiologie, Ethologie) der gängigen Zootierspezies
- Grundkenntnisse der Tropenveterinärmedizin