Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie

Anlage 9 (zu § 2 Abs. 4 Nr. 9)

Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie

I. Aufgabenbereich:

Prophylaxe und Therapie von Verhaltensstörungen bei Nutz-, Heim- und Haustieren, präventive und kurative Betreuung von Tieren unter verhaltensgerechten Aspekten, artgerechte Gestaltung von Tierhaltungssystemen sowie Beratung bei Kauf und Haltung von Heim- und Haustieren


II. Weiterbildungszeit:
2 Jahre


III. Weiterbildungsgang:

A.
1.Theoretische und praktische Beschäftigung mit Verhaltenstherapie in Einrichtungen der tierärztlichen Bildungsstätten, Tierärztlichen Kliniken und/ oder in der eigenen oder fremden Praxis, die sich mit Fragen der Tierhaltung und der Verhaltenstherapie befassen.
2.Teilnahme an von der Tierärztekammer anerkannten Fortbildungs- oder Weiterbildungsveranstaltungen über Ethologie und Verhaltenstherapie für Tierärzte mit insgesamt mindestens 50 Stunden
B.Auf Antrag kann die Teilnahme an anderen ethologischen oder tierverhaltenstherapeutischen Fortbildungsveranstaltungen oder Hospitationen im In- und Ausland ganz oder teilweise angerechnet werden.
C.Nachweis von mindestens 25 Falldokumentationen



IV. Wissensstoff:

  • Ethologie der verschiedenen Haustierspezies
  • Tierschutz, Einflüsse der Haltung, Aufzucht und Umwelt auf das Verhalten von Nutz-, Heim- und Haustieren
  • Organische Ursachen für Abweichungen vom Normalverhalten und deren Abgrenzung von Verhaltensstörungen
  • Verhaltensmodifikation aufgrund lernbiologischer Grundprinzipien
  • Verhaltensmodifikation durch Pharmakotherapie
  • Kenntnis über die Mensch-Tier-Beziehung und Grundlagen der Humanpsychologie sowie Gesprächsführung