Zusatzbezeichnung Augenheilkunde beim Pferd

Anlage 12 (zu § 2 Abs. 4 Nr. 12)

Zusatzbezeichnung Augenheilkunde beim Pferd

I. Aufgabenbereich:
Ophthalmologie von Pferden

II. Weiterbildungszeit: 2 Jahre

III. Weiterbildungsgang:

1.Ophthalmologische Tätigkeit unter der Leitung eines ermächtigten Tierarztes bei Pferden an einschlägigen Kliniken der tierärztlichen Bildungsstätten oder tierärztlichen Fachpraxen 2 Jahre
2.Vorlage eines Leistungskataloges der vom Weiterzubildenden durchgeführten und vom ermächtigten Tierarzt bestätigten Untersuchungen und Verrichtungen gemäß Abschnitt IV B. Auf Antrag können einzelne Verrichtungen durch vergleichbare Leistungen ersetzt werden.

IV. Wissensstoff:

1. Untersuchungen und Behandlungen

Vollständige klinische und ophthalmologische Untersuchung der Augen und seiner Adnexe mit Spaltlampe, direkter und indirekter Opthalmoskopie200
Schirmertränentest2
Konjunktivalabstrich mit bakteriologischer und zytologischer Untersuchung50
Tonometrie50
Ultraschalluntersuchung30
Leitungsanästhesien-Supraorbitalis und Auriculopalpebralis5
Spülen der Tränennasenkanäle20
Fundusphotographie20

2. Operationen

Entropium-/Ektropium-Operation5
Legen eines subpalpebralen Katheters3
Lidrandtumoren-Operation oder Lidrandrekonstruktion5
Tränenkanalplastik/ Einlagen eines Dauerkatheters2
Plattenepithelkarzinom2
Periokuläres Sarkoid2
Bindehautschürze5
Abrasio corneae5
Naht der Kornea5
Enukleation/Exstirpation des Bulbus5