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(BTK Berlin) Auf ihrer Frühjahrsdelegiertenversammlung in Berlin haben die stimmberechtigten Vertreter aller 17 Landes-/Tierärztekammern ein Positionspapier zur Tierärztlichen Bestandsbetreuung verabschiedet. Was aber kann man genau unter „Tierärztlicher Bestandsbetreuung 2.0: Garant für Tiergesundheit und Tierwohl“ verstehen? Was ist daran neu und innovativ? Tierbestände wurden schließlich auch in der Vergangenheit schon tierärztlich betreut.
Antwort darauf gibt Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer (BTK): „Im Wesentlichen geht es darum, ein ganzheitliches und bestandsübergreifendes Instrument zur Gesunderhaltung und Leistungsförderung unter Berücksichtigung von Tiergesundheit und Tierschutz zu etablieren. Einfach gesagt: Wir wollen eine schnelle und möglichst standardisierte Analyse und Bewertung eines Tierbestandes, um daraus Empfehlungen zur Verbesserung der Haltung, des Managements, der Gesundheit und des Tierschutzes abzuleiten.“

Natürlich werden auch jetzt schon bestimmte Parameter der Tiergesundheit oder des Tierwohls erfasst. So überwacht die Integrierte Tierärztliche Bestandsbetreuung (ITB) der Betriebe die laufenden Prozesse in der Tierhaltung, erkennt Warnhinweise auf Betreuungsmängel oder sich ankündigende Krankheiten und gibt Korrekturempfehlungen. Allerdings stoßen Verbesserungen der Tiergesundheit und des Tierschutzes oft an ihre Grenzen, wenn der Aufwand größer ist, als der Zugewinn durch eine Optimierung der Leistung. „Hier muss es darum gehen, zusätzliche Anreize für die Tierhaltungsbetriebe zu schaffen: Tiergesundheit und Tierschutz müssen in den Betrieben messbar gemacht und es müssen Indikatoren und Parameter festgelegt werden, die dann für einen überbetrieblichen Vergleich des Tiergesundheitsstatus genutzt werden können. Gesunde Tiere, die sich wohlfühlen, als Wettbewerbsfaktor“, erklärt Dr. Matthias Link, Leiter der Ad-hoc Arbeitsgruppe „Bestandsbetreuung“ der BTK. Zwar fehle es nicht an Tierschutzindikatoren, doch sei es nun wichtig, aus deren Vielzahl einige wenige, aber aussagekräftige Maßzahlen festzulegen und verbindlich zu erheben.

Ein zentraler Punkt, des Positionspapiers ist die Forderung nach einer Tiergesundheitsdatenbank. „Darin sollten ergänzend zu bereits bestehenden Dokumentationspflichten nach dem Lebensmittel-, Tierschutz-, Tierarzneimittel- und Tiergesundheitsrecht sowie dem Antibiotika-Monitoring auch Schlachthofbefunde und Mortalitätsraten der Tierbestände erfasst und zusammengeführt werden“, führt Link aus.
Eine solche zentrale Dokumentation einheitlich erfasster Gesundheits-Parameter würde es der Tierärztlichen Bestandsbetreuung ermöglichen, die Schwachstellen der Tiergesundheit praxisnah in den Beständen zu analysieren, in den Betrieben untereinander zu vergleichen sowie nachhaltig zu verbessern und den Arzneimitteleinsatz kontinuierlich zu reduzieren.

Und weil schließlich die Zucht von landwirtschaftlichen Nutztieren immer mehr im Spannungsfeld zwischen Hochleistung und Tiergesundheit steht, wurde auch die Forderung aufgenommen, mehr auf Tierschutz und Tiergesundheit zu setzen. Link: „Wir wollen keine Tiere mehr, die aufgrund zuchtbedingter extremer Leistungsmerkmale überfordert werden. Die nachhaltige Zucht muss eine gute Tiergesundheit, Langlebigkeit und Widerstandsfähigkeit der Tiere genauso anstreben, wie die Leistungsfähigkeit.“