Prüfungstermine für Tiermedizinische Fachangestellte – Winter 2024/2025
Zwischenprüfungstermine Tiermedizinische Fachangestellte
Die Zwischenprüfung für Tiermedizinische Fachangestellte findet am 27. November 2024 statt. Anzumelden sind die Auszubildenden, deren Ausbildung bis zum 30. März 2023 (einschl.) begonnen hat (3jährige Ausbildung). Bei verkürzter zweijähriger Ausbildung bzw. Umschulung bitten wir, bei der Geschäftsstelle direkt anzufragen (Frau Brandt – Tel. 0511/65511823).
Die Anmeldung ist bis zum 21. Oktober 2024 bei der Geschäftsstelle der Tierärztekammer Niedersachsen, Postfach 69 02 39, 30611 Hannover, vorzunehmen. Die Einladung zur Zwischenprüfung wird Ende September 2024 an die Ausbildungspraxen versandt.
Der formlosen Anmeldung sind beizufügen:
- Beurteilung der/ des Ausbildenden über die Kenntnisse und Fertigkeiten der/des Auszubildenden sowie ihr/sein Verhalten während der Ausbildung
- Fotokopie des letzten Berufsschulzeugnisses
- Berichtsheft/ Ausbildungsnachweis
- Bescheinigung über die Nachuntersuchung bei Jugendlichen (s.u.)
Das Ende der Anmeldefrist für Auszubildende, die einen Antrag auf vorzeitige Zulassung stellen, ist der 4. Oktober 2024. Dem Antrag sind beizufügen:
- Beurteilung der/des Ausbildenden über die Kenntnisse und Fertigkeiten der/des Auszubildenden sowie ihr/sein Verhalten während der Ausbildung
- Fotokopie des letzten Berufsschulzeugnisses
Jugendarbeitsschutzgesetz
Jugendliche Auszubildende (Auszubildende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) haben nach § 33 JArbSchG ihrem Arbeitgeber ein Jahr nach der Aufnahme der Beschäftigung eine Bescheinigung über die ärztliche Nachuntersuchung vorzulegen. Diese Nachuntersuchung darf nicht länger als drei Monate zurückliegen. Der Arbeitgeber soll den Jugendlichen neun Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung nachdrücklich auf den Zeitpunkt, bis zu dem der Jugendliche ihm die ärztliche Bescheinigung nach Satz 1 vorzulegen hat, hinweisen und ihn auffordern, die Nachuntersuchung bis dahin durchführen zu lassen. Legt der Jugendliche die Bescheinigung nicht nach Ablauf eines Jahres vor, hat ihn der Arbeitgeber innerhalb eines Monats unter Hinweis auf das unten genannte Beschäftigungsverbot schriftlich aufzufordern, ihm die Bescheinigung vorzulegen. Der Jugendliche darf nach Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der ersten Beschäftigung nicht weiterbeschäftigt werden, solange er die Bescheinigung nicht vorgelegt hat.
Abschlussprüfungstermine Tiermedizinische Fachangestellte
Die Abschlussprüfung für Tiermedizinische Fachangestellte, deren Ausbildungsverhältnis bis zum 30. April 2025 zum Abschluss kommt, findet am 4. Dezember 2024 (schriftlicher Teil) sowie vom 11. Januar bis 26. Januar 2024 (mündlicher/praktischer Teil) jeweils an einem Tage statt.
Die Anmeldungen sind bis spätestens 21. Oktober 2024 bei der Geschäftsstelle der Tierärztekammer Niedersachsen, Postfach 69 02 39, 30611 Hannover, einzureichen. Die Anmeldungsunterlagen gehen den Ausbildungspraxen Anfang Oktober 2024 zu.
Mit den Anmeldungsunterlagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kursus bzw. Ersthelfer-Kursus
- Nachweis über die Kenntnisse im Strahlenschutz einschl. praktischer Exkursion sowie ein Nachweis der praktischen Erfahrung im Strahlenschutz in der Praxis (40 Fälle)
- Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
- Fotokopie des letzten Berufsschulzeugnisses
Das Ende der Anmeldefrist für Auszubildende, die einen formlosen Antrag auf vorzeitige Zulassung stellen, ist der 11. Oktober 2024.
Dem Antrag sind beizufügen:
- Beurteilung der/des Ausbildenden über die Kenntnisse und Fertigkeiten der/des Auszubildenden sowie ihr/sein Verhalten während der Ausbildung. Angabe der Fehlzeiten im Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule
- Fotokopie des letzten Berufsschulzeugnisses
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass für die vorzeitige Zulassung nach § 45 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes überdurchschnittliche Leistungen sowohl in der Ausbildungspraxis als auch in der Berufsschule gefordert werden.