Die Bundestierärztekammer informiert über die GOT-Novelle – (BTK/Berlin) Der Bundesrat hat am 7. Juli einer vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgeschlagenen Änderung der Tierärztegebührenordnung (GOT) zugestimmt. Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden durch eine Verordnung des Bundes erstmals nach neun Jahren pauschal um 12 Prozent angehoben. Außerdem wird es eine Anpassung der Gebührensätze für die Beratung von Nutztierhaltern, die sogenannte Bestandsbetreuung, um 30 Prozent geben. Auch wenn die Bundestierärztekammer (BTK) es begrüßt, dass der Gesetzgeber endlich seiner Verpflichtung, für eine angemessene Bezahlung der Tierärzte zu sorgen, nachgekommen ist, sitzt die Enttäuschung über die Höhe bei der Tierärzteschaft tief. „Vor dem Hintergrund der Inflationsanpassung und der steigenden Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung, Energie und Dokumentationen haben wir bereits 2012 eine Anhebung der einfachen Gebührensätze um mindestens 20 Prozent gefordert. Die zugestandenen 12 Prozent entsprechen nicht einmal dem Inflationsausgleich. Im Vergleichszeitraum sind dagegen die Gehälter für den öffentlichen Dienst um über 24 Prozent, also um das Doppelte, angestiegen“, moniert Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer. Neben der dringend notwendigen Gebührenerhöhung wurde auch die Chance einer inhaltlichen Anpassung und Neustrukturierung einschließlich einer individuellen Neubewertung jeder einzelnen Gebühr entsprechend dem Vorschlag der BTK aus dem Jahre 2012 verpasst. Auch die Gebührenanpassung bei der tierärztlichen Bestandsbetreuung ist weitaus geringer ausgefallen, als von der BTK gefordert. Gerade vor dem Hintergrund der Antibiotika-Resistenzproblematik wird die Rolle des Tierarztes als Berater zu vorbeugenden Maßnahmen immer anspruchsvoller und erfordert intensive Fortbildung. Das muss entsprechend honoriert werden. „Wir fordern eine laufende Anpassung der Gebührensätze an die Teuerungsrate, denn nur so können praktizierende Tierärzte eine Praxis betreiben, die den Qualitätsansprüchen der Tierhalter genügt und einen hohen medizinischen Standard gewährleistet.“
In diesem Zusammenhang wirkt es zynisch, dass das Ministerium einerseits anerkennt, dass vor diesem Hintergrund die Forderung nach einer 20-prozentigen GOT-Anhebung berechtigt ist, andererseits aber diese Erhöhung als für Tierhalter unzumutbar betrachtet, da eine zu hohe Anpassung der GOT angeblich die Hemmschwelle erhöhen könnte, für Tiere Hilfe in Anspruch zu nehmen. „Tierschutz ist als Staatsziel eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe! Es gibt keinen Grund, Tierschutzprobleme ordnungspolitisch auf dem Rücken von uns Tierärzten auszutragen“, kritisiert der BTK-Präsident.
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Die Gebührenordnung für Tierärzte ist eine Verordnung des Bundes, die für Transparenz sorgen und Tierhalter vor Übervorteilung schützen soll. Gleichzeitig soll sie aber auch eine angemessene Vergütung der Tierärzte sicherstellen, damit diese dem Qualitätsanspruch der Tierhalter z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden.