Beginn der Weiterbildung zwischen dem
02. August 2019 und 01. Januar 2020
1. Weiterbildungsordnung
Sie haben Ihre Weiterbildung nach dem 02. August 2019 begonnen? Dann gilt für Sie als Grundlage die Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen in folgender Fassung:
- Weiterbildungsordnung (PDF), zuletzt geändert durch Satzung vom 26. Juni 2019 (DTBl. 8/2019, S. 1124 f. und Sonderdruck)
- Bitte lesen und beachten Sie insbesondere § 6 WBO zu Art, Inhalt, Dauer und zeitlicher Ablauf Ihrer Weiterbildung!
2. Anzeige der Weiterbildung
Der Beginn der Weiterbildung ist der Tierärztekammer Niedersachsen schriftlich anzuzeigen. Gerne können Sie hierfür folgendes Formular nutzen:
3. Ausnahmeregelungen
Sie leisten Ihre Weiterbildung (teilweise) aus eigener Praxis oder nicht ausschließlich in einer Weiterbildungsstätte ab? Dann gilt für Sie neben der Weiterbildungsordnung eine der folgenden Ausnahmeregelungen nach § 14 Abs. 2 Weiterbildungsordnung:
4. Spezielle Anlagen zu Fachtierärzten und Zusatzbezeichnungen
Auf Grundlage der Weiterbildungsordnung (s.oben) finden Sie nachstehend die Anlagen zu den einzelnen Gebieten und Bereichen mit speziellen Anforderungen an Ihre Weiterbildung:
- FTA 01 Anästhesiologie Intensivmedizin Schmerztherapie
- FTA 02 Anatomie
- FTA 03 Bakteriologie Mykologie
- FTA 04 bildgebende Diagnostik
- FTA 05 Epidemiologie
- FTA 06 Fische
- FTA 07 Fleischhygiene
- FTA 08 Geflügel
- FTA 09 Heimtiere
- FTA 10 Immunologie
- FTA 11 Informationstechnologie
- FTA 12 Kleine Wiederkäuer
- FTA 13 Kleintiere
- FTA 14 Chirurgie der Kleintiere
- FTA 15 Innere Medizin der Kleintiere
- FTA 16 Klinische Laboratoriumsdiagnostik
- FTA 17 Lebensmittel
- FTA 18 Mikrobiologie
- FTA 19 Milchhygiene
- FTA 20 Molekulargenetik und Gentechnologie
- FTA 21 Parasitologie
- FTA 22 Pathologie
- FTA 23 Pferde
- FTA 24 Pferdechirurgie
- FTA 25 Innere Medizin der Pferde
- FTA 26 Pharmakologie und Toxikologie
- FTA 27 Physiologie
- FTA 28 Reproduktionsmedizin
- FTA 29 Reptilien
- FTA 30 Rinder
- FTA 31 Schweine
- FTA 32 Tierernährung und Diätetik
- FTA 33 Tierschutz
- FTA 34 Tier- und Umwelthygiene
- FTA 35 Verhaltenskunde
- FTA 36 Tropenveterinärmedizin
- FTA 37 Versuchstierkunde
- FTA 38 Virologie
- FTA 39 Zootiere
- FTA 40 Biochemie
- FTA 41 Zier-, Zoo- und Wildvögel
- FTA 42 Wildtiere und Artenschutz
- ZB 010 Akupunktur
- ZB 020 Augenheilkunde beim Klein- und Heimtier
- ZB 030 Augenheilkunde beim Pferd
- ZB 040 Bienen
- ZB 050 Biologische Tiermedizin
- ZB 060 Dermatologie beim Klein- und Heimtier
- ZB 070 Ernährungsberatung Kleintiere
- ZB 080 Ernährungsberatung Pferd
- ZB 090 Hals- Nasen- und Ohrenheilkunde bei Kleintieren
- ZB 100 Homöopathie
- ZB 110 Hygieneberatung und Qualitätsmanagement im Lebensmittelbereich
- ZB 120 Kardiologie beim Klein- und Heimtier
- ZB 130 Manuelle und Physikalische Therapien
- ZB 140 Neurologie beim Klein- und Heimtier
- ZB 150 Betreuung von Pferdesportveranstaltungen
- ZB 160 Regenerative Veterinärmedizin
- ZB 170 Tierärztliche Bestandsbetreuung und Qualitätssicherung im Erzeugerbetrieb Rind
- ZB 180 Tierärztliche Bestandsbetreuung und Qualitätssicherung im Erzeugerbetrieb Schwein
- ZB 190 Tiergesundheitsmanagement
- ZB 200 Tierverhaltenstherapie beim Kleintier
- ZB 210 Tierverhaltenstherapie beim Pferd
- ZB 220 Zahnheilkunde beim Klein- und Heimtier
- ZB 230 Zahnheilkunde beim Pferd
- ZB 240 Zierfische
5. Ausnahmen von der Wechselpflicht
Haben Sie während Ihrer Weiterbildung die Weiterbildungsstätte gewechselt? Wenn nicht, stellen Sie bitte einen begründeten Antrag nach § 6 Abs. 6 WBO und legen Sie diesen Ihren Antragsunterlagen bei.
6. Checklisten
Sie haben Ihre Weiterbildung abgeschlossen und möchten nun zur Prüfung zugelassen werden? Bitte nutzen Sie die folgenden Checklisten:
7. Antrag auf Zulassung zur Prüfung
Bitte reichen Sie die Datenschutzeinwilligung und Ihren vollständigen Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Anerkennung zum Führen einer Bezeichnung bei der Geschäftsstelle Tierärztekammer Niedersachsen ein:
Tierärztekammer Niedersachsen
Postfach 69 02 39
30611 Hannover
Nach der Zulassung zur Prüfung erhalten Sie Bescheid und der Zeitraum eines möglichen Prüfungstermins wird mit Ihnen abgestimmt. In Niedersachsen gibt es keine festen, sondern bedarfsbezogenen Termine.
Gleichzeitig mit der Einladung zur Prüfung erfahren Sie die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses und erhalten den Kostenbescheid. Die Kosten belaufen sich pro Fachtierarzt- bzw. Zusatzbezeichnung auf insgesamt 650 €, wovon 200 € auf die Zulassung und 450 € auf die Prüfung entfallen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Frau Augstein
ed.sdnkt @nietsgua, Tel: 0511 – 655 118 41