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Die Folgen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Niedersachsen im Juli 2022 beschäftigen Tierhalter, Tierärzte und Behörden bis heute, und die Einhaltung wirksamer Biosicherheitsmaßnahmen genießt oberste Priorität, um Tierleid und wirtschaftliche Folgeschäden durch neue ASP-Einträge zu verhindern.

Nach dem neuen Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union (Animal Health Law, AHL) stehen Schweinehalter, aber auch Tierärzte in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen. Im Rahmen von Tiergesundheitsbesuchen fallen in den Aufgabenbereich der Tierärzteschaft insbesondere Beratungen des Tierhalters zur Umsetzung der betriebsspezifischen Biosicherheitsmaßnahmen.

Zwar ist das AHL bereits seit dem 21. April 2021 in allen Mitgliedstaaten der EU direkt anzuwenden, doch die Praxis zeigt, dass es noch Mängel bei der Umsetzung gibt. Vor diesem Hintergrund wurde in Niedersachsen das Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt entwickelt. Darin werden die Anforderungen an die Biosicherheit formuliert und Arbeitshilfen für die Umsetzung dieser Anforderungen zur Verfügung gestellt.

Die Tierseuchenkasse wird im Seuchenfall Entschädigungsleistungen von der Einhaltung dieser Rechtsvorschriften abhängig machen und insbesondere die Durchführung und Dokumentation wirksamer Biosicherheitsmaßnahmen bewerten.

Um das Biosicherheitskonzept und dessen Umsetzung in den Betrieben zu verankern, wird die Niedersächsische Tierseuchenkasse die Beratung durch qualifizierte Tierärztinnen und Tierärzte mit einer finanziellen Beihilfe fördern

Die tierärztliche Qualifikation wird durch eine eintägige Fortbildungsveranstaltung erworben, die der Landesverband praktizierender Tierärztinnen und Tierärzte Niedersachsen und Bremen e. V. (lpt), in Zusammenarbeit mit der Tierärztekammer Niedersachsen (TÄK), der Nieders. Tierseuchenkasse (TSK), dem Landvolk Niedersachsen (LV), dem Schweinegesundheitsdienst (SGD) und dem LAVES veranstaltet.

Veranstaltungsorte:

  • 07.11.2023: Hotel Landhaus Pollmeyer, Thüler Str. 44, 26169 Friesoythe
  • 16.11.2023: See+Sporthotel Ankum, Tütinger Straße 28, 49577 Ankum
  • 21.11.2023: Haags Hotel GmbH & Co. KG Niedersachsenhof, Lindhooper Str. 97, 27283 Verden (Aller)
  • 14.12.2023: Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule, Burgstraße 14, 30159 Hannover

Teilnehmerzahl: begrenzt auf maximal 50 Personen pro Veranstaltung

Zeit: 9 bis 15 Uhr

ATF Anerkennung: 5 Stunden nach § 10 der ATF-Statuten

Anmeldung und Kosten: Anmeldungen noch kurzfristig mögklich unter: ed.kstsdnobfsctd@ofni. Im Anschluss erhalten Sie Ihre Anmeldebestätigung und die Aufforderung, eine Fortbildungspauschale in Höhe von 79 € zu entrichten.

ATF-Nachweis: Die ATF-Anerkennung für 5 Stunden ist beantragt. Gleichzeitig dient die Veranstaltung der Erfüllung der Fortbildungsverpflichtungen nach Schweinehaltungshygiene-Verordnung.

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