(BTK) Seit dem 01.01.2025 gelten strengere Vorgabe für den Verkauf von biozidhaltigen Produkten. Demnach benötigen Verkäufer von bestimmten Produkten, die Biozide enthalten nun eine Sachkunde nach § 13 Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV). Darunter fallen u.a. auch Produkte der Produktart 18 „Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden“ wie beispielsweise Floh-Fogger zum Vernebeln von Insektiziden in der Umgebung, die keine Tierarzneimittel sind. Wollen Tierärztinnen und Tierärzte diese weiterhin an flohgeplagte Tierbesitzer für die Umgebungsbehandlung abgeben, brauchen diese dafür seit dem 01.01.2025 die oben genannte Sachkunde. Zugelassene Tierarzneimittel, wie zum Beispiel Bravecto, Simparica, oder Profender, fallen nicht unter diese Vorschrift. Ausschließlich die folgenden Biozidprodukte sind betroffen:
- Produktart 14 „Rodentizide“: Produkte zur Bekämpfung von Mäusen, Ratten und anderen Nagetieren durch andere Mittel als Fernhaltung oder Köderung.
- Produktart 18 „Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden“: Produkte zur Bekämpfung von Arthropoden (zum Beispiel Insekten, Spinnentiere und Schalentiere) durch andere Mittel als Fernhaltung oder Köderung.
- Produktart 21 „Antifouling-Produkte“: Produkte zur Bekämpfung des Wachstums und der Ansiedlung von bewuchsbildenden Organismen (Mikroben und höhere Pflanzen- und Tierarten) an Wasserfahrzeugen, Ausrüstung für die Aquakultur und anderen im Wasser eingesetzten Bauten.
Auf der Webseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) finden Sie weitere hilfreiche Information zum Thema, wie zum Beispiel Hinweise zu den nach § 13 Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) anerkannten Sachkunden (Thema „Biozide“) sowie eine nach Bundesland sortierte Liste anerkannter Einrichtungen (Thema „Chemikalien-Verbotsverordnung“) zur Erlangung der benötigten Sachkunde, die regelmäßig aktualisiert wird. Welche Präsenz- oder Online-Veranstaltungen in Niedersachsen genau angeboten werden, müssten Sie bitte bei einer der in der Liste genannten zuständigen Einrichtungen erfragen.