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Eine Narkose ist immer mit einem Risiko verbunden und beim Tier, ebenso wie beim Menschen, ein hochkomplexer Vorgang, der nicht nur die Durchführung, sondern auch die Vorbereitung, Überwachung und Nachsorge des Patienten umfasst. „Auch das Erkennen und Behandeln von Narkosezwischenfällen, wie Atemdepression oder Herz-Kreislaufstillstand, erfordern tierärztlichen Sachverstand“, erklärt Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der BTK. Voraussetzung dafür ist das Studium der Tiermedizin. Nicht ohne Grund ist in Deutschland die Durchführung von Narkosen bei Wirbeltieren Tierärzten vorbehalten (§ 5 Tierschutzgesetz). Die Bundesregierung plant nun aus rein wirtschaftlichen Interessen eine Änderung dieser Situation.

Nach dem Entwurf der FerkNarkSchkV soll Tierhaltern die Durchführung einer Anästhesie in einem 6-stündigen Crashkurs vermittelt werden; die dafür notwendige Sachkunde, die Veterinäre im langjährigen Studium erwerben, kann so keinesfalls erlernt werden! Die Bundesregierung nimmt Schmerzen, Leiden und den Tod von Ferkeln bewusst in Kauf und verstößt somit gegen das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz. Zusätzlich wird durch die Narkose mit Isofluran die Umwelt belastet, denn Isofluran ist ein Treibhausgas, das die Ozonschicht zerstört. Außerdem treten arbeitsschutzrelevante Belastungen für den Anwender auf. Unwohlsein und Übelkeit sind dabei die geringsten Beeinträchtigungen, denn auch die Schädigung der Leber, anaphylaktische Reaktionen und Herzstillstand sind einige der bekannten Nebenwirkungen bei der Arbeit mit dem Narkosegas.

Die Delegierten der BTK protestieren aufs Schärfste gegen die durch die Bundesregierung präferierte Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch andere sachkundige Personen als Tierärzte.

Die ausführliche Stellungnahme der BTK und des Bundesverbands der beamteten Tierärzte (BbT) zum Verordnungsentwurf finden Sie hier:
https://www.bundestieraerztekammer.de/Stellungnahme_Isofluran_2019.02.21.pdf

Die Erklärung der Delegiertenversammlung der BTK zum Thema finden Sie hier:
https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/stellungnahmen/2019/04/Resolution_Isofluran.pdf