Als zuständige Stelle gemäß §§ 71 Abs. 6, 76 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) überwacht die Tierärztekammer Niedersachsen die Durchführung der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Umschulung und fördert diese durch Beratung der an der Berufsausbildung beteiligten Personen. Sie hat zu diesem Zweck Berater oder Beraterinnen zu bestellen (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer).

Berater und Beraterinnen werden jeweils für die Schulstandorte Braunschweig, Oldenburg, Hannover, Osnabrück und Lüneburg bestellt.

Für die Schulstandorte Braunschweig, Oldenburg und Lüneburg ist dieses Amt unbesetzt. Wenn Sie sich für die Tätigkeit interessieren, melden Sie sich bitte per E-Mail.