BMEL informiert: Weiterhin drei Impfstoffe gegen Blauzungenkrankheit gestattet
Per Eilverordnung gestattet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die weitere Anwendung von drei Impfstoffen gegen Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (Bluetongue virus, BTV-3). Die Eilverordnung wurde am 07.03.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit bereits am 08.03.2025 in Kraft.
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