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Niedersächsischer Erlass zur Ferkelbetäubungssachkunde-VO vom 05.06.2020

Die bundesweit gültige Ferkelbetäubungssachkundeverordnung vom 8. Januar 2020 regelt die Durchführung der Betäubung von unter acht Tagen alten männlichen Ferkel durch andere sachkundige Personen als Tierärzte oder Tierärztinnen sowie an das Verfahren der Kastration unter Betäubung. Der § 2 „Ausnahme vom Tierarztvorbehalt“ gestattet abweichend vom § 5 Abs. 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes sachkundigen Personen die Betäubung bei der Kastration von unter acht Tage alten Ferkeln durchzuführen.

Katzenkastrations-Aktion vom 04.11.2019 – 20.12.2019

(Update 11.11.2019, 10.20 Uhr – DIE FÖRDERMITTEL SIND AUSGESCHÖPFT!!!! ) – Initiiert durch die Landesbeauftragte für Tierschutz in Niedersachsen und unterstützt durch weitere Projektpartner (bpt – Landesverband Niedersachsen e.V., Deutscher Tierschutzbund – Landesverband Niedersachsen e.V., Deutscher Tierschutzbunde e.V. – Bundesgeschäftsstelle, TASSO-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e.V., Verband der niedersächsischen Tierschutzvereine – VNT e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere – BMT e.V.) koordiniert die Tierärztekammer Niedersachsen im Zeitraum vom 04. November bis 20. Dezember 2019 wiederholt eine Aktion zur Unterstützung der Kastration freilebender, herrenloser Katzen und Kater durch.