Per Eilverordnung gestattet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die weitere Anwendung von drei Impfstoffen gegen Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (Bluetongue virus, BTV-3). Damit reagiert das BMEL auf das zu erwartende saisonbedingte Wiederaufflammen des BTV-3-Infektionsgeschehens, das mit den steigenden Temperaturen im Frühjahr und der damit verbundenen steigenden Aktivität der Gnitzen verbunden ist, einer Mückenart, die das BTV-3 überträgt. Die Anwendung ist auf zunächst sechs Monate befristet. Die Änderung der BTV-3-Impfgestattungsverordnung war dringend erforderlich, da zwar zwei BTV-3-Impfstoffe durch die EU-Kommission zugelassen sind, diese aber nicht rechtzeitig im Markt verfügbar zu sein könnten.

 

Dazu erklärt Dr. Ophelia Nick, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: „Eine Infektion mit der Blauzungenkrankheit verursacht großes Leid bei den Tieren und bei ihren Tierhaltern, im schlimmsten Fall können die infizierten Rinder, Schafe oder Ziegen daran sterben. Dank unserer Verlängerung der Ausnahmeregelung für drei maßgeschneiderte Impfstoffe gibt es aber die Möglichkeit, Tiere davor zu schützen. Die Zeit drängt jedoch: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Rinder, Schafe oder Ziegen impfen zu lassen – noch hat die Gnitzensaison nicht begonnen.“

Quelle: Meldung des BMEL vom 07.03.2025

Weitere Informationen unter: BMEL – Aktuelles – Weiterhin drei Impfstoffe gegen Blauzungenkrankheit gestattet