(BTK Berlin) Seit einem Jahr ist die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Pferden in Kraft, nach der alle neugeborenen Fohlen mit einem Transponder gekennzeichnet werden müssen. Obwohl „Chippen“ zur Identifizierung der Tiere Pflicht ist, wird der Heißbrand von den Pferdezuchtverbänden weiter zusätzlich durchgeführt. Dieser „Marken“-Heißbrand ist aus Sicht der Bundestierärztekammer aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht mehr zu vertreten, da der ursprüngliche Sinn der Kennzeichnung des Pferdes und nicht dem Werbezweck diente.
Fohlen erleiden beim Brennen mit dem verbandseigenen Markenzeichen eine hochgradige Verbrennung, die unter Bildung einer Narbe abheilt. Nur durch diese gezielte Verbrennung bleibt das Brandzeichen permanent sichtbar. Eine Schmerzbehandlung findet nicht statt. „Mit der neuen EU-Verordnung haben die Brandzeichen ihren Zweck verloren und damit muss die Ausnahmeregelung im Deutschen Tierschutzgesetz aufgehoben werden. Schließlich fügt man dem Fohlen durch das Brennen grundlos Schmerzen zu“ bekräftigt Prof. Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer die Haltung der Tierärzteschaft. „Die EU hat hier eine klare Regelung geschaffen.“
Der bisherige vernünftige Grund zur Kennzeichnung von Pferden mit dem Brandzeichen entfällt seit der Einführung der Kennzeichnung durch Transponder. Die Ausnahmeregelung nach dem Tierschutzgesetz kann nicht mehr angewandt werden.
Die Marken der Verbände können stattdessen weiterhin prominent auf Sattel- oder Pferdedecken angebracht werden. Für Laien und die Medien ist es dann leicht, die Zugehörigkeit eines Pferdes zu einer Rasse oder einem Zuchtgebiet zu erkennen. Das lebende Tier sollte nicht als Werbemittel benutzt werden! Pferdekäufer sollten bei den Züchtern nach Pferden ohne Brand fragen und so ein Umdenken anregen.
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