Umfassende Änderungen im Mutterschutz

Am 01.01.2018 treten neue gesetzliche Änderungen des Mutterschutzes in Kraft. So wird ab diesem Datum der Schutzbereich der Norm erheblich ausgeweitet und erfasst ab dann ebenfalls Auszubildende, Studentinnen, Teilnehmer am Jugend- bzw. Bundesfreiwilligendienst sowie unter bestimmten Umständen auch Praktikantinnen. Dies hat auch unmittelbare Auswirkung auf die tierärztliche Praxis.

GOT – Gebühren werden nach neun Jahren endlich erhöht

Die Bundestierärztekammer informiert über die GOT-Novelle – (BTK/Berlin) Der Bundesrat hat am 7. Juli einer vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgeschlagenen Änderung der Tierärztegebührenordnung (GOT) zugestimmt. Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden durch eine Verordnung des Bundes erstmals nach neun Jahren pauschal um 12 Prozent angehoben.