Änderung bei der Ausgabe von Heimtierausweisen ab 01.07.2020
Zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben gemäß Art. 23 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 576/2013 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie den obersten Landesbehörden der Bundesländer festgelegt, dass die Registrierung der Tierärztinnen und Tierärzte im Erfassungssystem der Datenbank HI-Tier erfolgt.
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