Qualifizierungs-Veranstaltungen zum Niedersächsischen Biosicherheitskonzept in Geflügelbeständen am 29.8. und 19.9.2024
Nach dem neuen Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union stehen Tierhaltende, Tierärztinnen und Tierärzte in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen. Im Rahmen von Tiergesundheitsbesuchen fallen in den Aufgabenbereich der Tierärzteschaft insbesondere Beratungen der Tierhaltenden zur Umsetzung der betriebsspezifischen Biosicherheitsmaßnahmen.
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