Damit wird eine Lücke in der niedersächsischen Weiterbildungsordnung geschlossen, nachdem im Juni 2016 zwar der Fachtierarzt für Zootiere von der BTK nach Niedersachsen übernommen wurde, dieser jedoch an die Stelle des niedersächsischen FTA für Wildtiere trat.
Für alle Kolleginnen und Kollegen, die Ihre Weiterbildung zum Fachtierarzt für Wildtiere bereits angezeigt und begonnen haben entsteht kein Nachteil durch die nun geschlossene Lücke: sie können eine bis zum 31. Dezember 2018 begonnene Weiterbildung nach der alten Anlage für Wildtiere bei einem Weiterbildungsermächtigten für das Gebiet Wildtiere anerkennen lassen. Darüber hinaus gelten Übergangsregelungen aufgrund der Neueinführung.
Sie haben Interesse an einer Weiterbildung im Gebiet Wildtiere und Artenschutz? Sprechen Sie uns an!
Dr. Severine Tobias, Geschäftsstelle