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In Europa und so auch in Deutschland ist die Zucht von Hunden, aber auch aller anderen Tiere mit sog. „Qualzuchtmerkmalen“ verboten: In Europa durch das Europaabkommen wie auch seit 1986 – also seit über 30 Jahren – gilt im deutschen Tierschutzgesetz der sogenannte Qualzuchtparagraf, § 11b. Darüber hinaus gibt es seit 1999 zur Konkretisierung / besseren Auslegung des Paragrafen ein Gutachten zur Qualzucht, das vom Bund herausgegeben wurde. Leider sind sich viele Hundekäufer nicht bewusst, welche Rassen schwerwiegende, erbliche Defekte haben und kaufen solche Hunde immer noch. Deshalb entstand dieser Aufklärungsfilm.

Dieser Film ist ein Aufklärungsprojekt der Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten Baden-Württemberg mit Dr. Karim Montasser und ein Teil der Kampagne „FREI SCHNAUZE – ERKENNE QUALZUCHT“

Youtube-Video „Frei Schnauze! Qualzuchten ehrlich erklärt