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Das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 (HPAIV H5N1) konnte 2023 ganzjährig in der deutschen Wildvogelpopulation nachgewiesen werden. In Niedersachsen wurde aufgrund seiner geografischen Lage mit langem Küstenstreifen insbesondere bei wildlebenden Wasservögeln eine große Anzahl von Infektionen mit HPAIV H5N1 festgestellt. Zudem wurden in Europa Infektionen mit HPAIV H5N1 bei verschiedensten Säugetierarten wie Füchsen, Nerzen, Marderhunden oder Seehunden nachgewiesen. In Polen wurde im Juni/Juli 2023 eine ungewöhnliche Häufung von offensichtlich auf HPAIV zurückzuführenden Erkrankungen und Todesfällen bei Hauskatzen beobachtet.

Aufgrund der weiten Verbreitung des HPAIV H5N1 in der Wildvogelpopulation kann es zu einer Infektion von Säugetieren mit dem HPAIV H5N1 kommen. Beispielsweise kann sich eine Freigängerkatze durch das Fressen eines HPAIV-infizierten Vogels anstecken. Unter Umständen könnte es bei Infektionen von Säugetieren durch Mutationen im Virusgenom und damit einhergehenden Änderungen bei der Rezeptorbindung  zu einer leichteren Übertragung des Virus z. B. auf Katzen kommen. Infizierte polnische Katzen zeigten zum Teil starke neurologische und/oder respiratorische Symptome mit einer erhöhten Mortalität.

Um eine mögliche  Anpassung des Virus an Säugetiere zu verfolgen, möchte das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn Proben von Katzen, welche sich im Freien aufhalten und dadurch Kontakt zu Wildvögeln haben könnten, untersuchen:

  • Im Rahmen einer passiven Surveillance sollen Blutproben auf spezifische Antikörper gegen Influenzaviren getestet werden.
  • Für die aktive Surveillance sollen Blutproben und Nasentupfer von Tieren mit klinischen neurologischen und/oder respiratorischen Symptomen serologisch mittels eines Screening-ELISAs auf Antikörper gegen das Nukleoprotein (NP) des Influenza-A-Virus bzw. virologisch mittels real-time PCR untersucht werden.

Wie können praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte das LAVES unterstützen?

  • Wenn bei felinen Patienten im Rahmen der Behandlung Blutentnahmen durchgeführt werden, wird darum gebeten, eine Serumprobe zur Untersuchung auf AIV zu entnehmen. Sowohl klinisch auffällige (ZNS-Störungen, respiratorische Symptomatik) als auch symptomlose Tiere sind von Interesse.
  • Bei klinisch auffälligen Tieren wird um die zusätzliche Entnahme einer Nasentupferprobe gebeten.

Die nächsten Schritte des Projektes sind:

  • In ausgewählten Landkreisen wird die Tierärztekammer Niedersachsen die Praxen anschreiben und über den Ablauf des Projektes informieren.
  • Die erforderlichen Materialien für die Blut- und Nasentupferprobenentnahme werden den teilnehmenden Praxen vom LAVES bereitgestellt.
  • Für die Untersuchung der Proben fallen seitens des LAVES keine weiteren Kosten an.

Mit der Teilnahme an dem Projekt unterstützen die Tierarztpraxen ein wichtiges Projekt, um die Anpassung des AI-Virus an Säugetiere zu verfolgen. Jede eingehende Probe ist sehr hilfreich und kann zu einem Erkenntnisgewinn beitragen.

Für Fragen steht das LAVES, Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover, Eintrachtweg 17, 30173 Hannover, unter der Tel.-Nr. 05 11/ 2 88 97-0 oder unter der E-Mail-Adresse ed.neshcasredein.sevalobfsctd@h-iv.elletstsop gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Auftreten der HPAI in Niedersachsen können unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de abgerufen werden. An dieser Stelle steht auch das „Infoblatt Vogelgrippe bei Hunden und Katzen“ mit Informationen für Tierhalterinnen und Tierhalter zum Download zur Verfügung.