Das Bundesamt für Verbraucherschutz informierte uns kürzlich zum aktuellen Stand der Umsetzung und in einem gemeinsamen Schreiben wenden sich BTK und bpt an den Bundestagsausschuss, um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden und dadurch sicherzustellen, dass die Verbrauchsdaten zu antimikrobiellen Tierarzneimitteln für Hunde und Katzen erst im Januar 2030 zum ersten Mal gemeldet werden müssen. Sollte dies nicht gelingen, muss die erstmalige Meldung der genannten Daten entsprechend des aktuell geltenden TAMG bereits im Januar 2026 stattfinden, die ersten Daten also bereits ab Januar 2025 gesammelt werden.
Download PDF: Information zur Umsetzung der Antibiotikameldungen für Hunde und Katzen (BVL)
Download PDF: Schreiben von BTK und bpt an den Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Ernährung & Landwirtschaft