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(BTK Berlin) BTK appelliert an Kommunen, ein Kastrationsgebot festzuschreiben – Bis zum „offiziellen“ Frühlingsbeginn am 20. März ist es zwar noch etwas hin, doch können Katzen ja keine Kalender lesen und sind schon jetzt in Paarungsstimmung: Die Bundestierärztekammer (BTK) bittet alle verantwortungsvollen Tierhalter darum, Kater und Katzen, die ins Freie dürfen, unbedingt kastrieren zu lassen.

„Mittlerweile dürfte man meinen, dass die Kastration ihres Tieres für die meisten Katzenhalter selbstverständlich ist. Doch leider scheint das nicht so zu sein, denn die Anzahl verwilderter Tiere nimmt nicht ab“, bedauert Prof. Dr. Theo Mantel. Als Gründe vermutet der Präsident der Bundestierärztekammer das Argument mancher „Tierfreunde“, nicht in die „Natur der Katze“ eingreifen zu wollen oder gar schlichtes Desinteresse nach dem Motto: „Ich lasse meine Katzen raus – was sie da treibt, interessiert mich nicht…“

Gründe, die gerade aus Sicht des Tierschutzes nicht nachvollziehbar seien, so Mantel: „Da eine Katze bereits mit vier bis sechs Monaten geschlechtsreif ist und pro Jahr zwei Würfe aufziehen kann, vergrößert sich die Population rasant. Die Jungtiere verwildern, niemand fühlt sich für sie verantwortlich. Sie leiden an Infektionskrankheiten wie Katzenseuche, Katzenschnupfen oder Katzen-Leukose, haben Würmer und sind unterernährt. Das kann sich doch kein Tierfreund wünschen!“

Eine bundeseinheitliche Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen, für die sich die Bundestierärztekammer stark gemacht hat, gibt es auch mit dem novellierten Tierschutzgesetz nicht. Doch wurde darin für die Länder eine Rechtsgrundlage geschaffen, die Kastrationsgebote und Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht auch aus Tierschutzgründen ermöglicht. Städte und Gemeinden haben damit die Möglichkeit, gezielte Maßnahmen zu ergreifen. In mehr als 200 deutschen Städten und Gemeinden ist es bereits Pflicht, Katzen kastrieren und kennzeichnen zu lassen.
Die Bundestierärztekammer appelliert darum an die Kommunen, eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht zu beschließen, um damit weiteres Katzenelend zu verhindern und freilaufende Tiere eindeutig einem Besitzer zuordnen zu können.