Bedingungen für die Teilnahme an der Aktion ‘Katzenkastration 2024’
Werden die folgenden Bedingungen (I.) nicht erfüllt und der Ablaufplan (II.) nicht eingehalten, werden
eingereichte Rechnungen nicht berücksichtigt und Leistungen nicht entschädigt.
I. Bedingungen
- Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich in Niedersachsen niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte.
- Die Kastration von Katzen bis zur 16. Lebenswoche fällt nicht unter die Fördermaßnahme.
- Es gibt 2 Aktionszeiträume. Aktionszeitraum 1 läuft vom 19. August bis 15. September und Aktionszeitraum 2 vom 04. November bis 15. Dezember. Pro Aktionszeitraum kann die behandelnde Praxis die Behandlung von jeweils max. 40 Katzen abrechnen.
- Die Abgabe erfolgt ausschließlich durch Tierschutzvereine, Tierheime und Privatpersonen, die ehrenamtlich kontrollierte Futterstellen von verwilderten Hauskatzen betreuen und allein zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung der Tiere.
- Die behandelnden Tierarztpraxen dokumentieren die Vorlage folgender aktueller und gültiger Nachweise:
- Tierschutzvereine: Gemeinnützigkeitsbestätigung
- Tierheime: Gemeinnützigkeitsbestätigung und Erlaubnis nach § 11 TierSchG
- Privatpersonen: Personalausweis.
- Die behandelnden Tierarztpraxen klären die Überbringenden über den Umfang und die Dauer der erforderlichen Nachsorge, insbesondere der weiblichen Katzen, auf.
- Die behandelnden Tierarztpraxen lassen sich von den Überbringenden auf dem von der Homepage der Tierärztekammer Niedersachsen im Verlauf der Onlineanmeldung auszudruckenden Auftragsbeleg schriftlich bestätigen, dass die zu kastrierenden Katzen
- nach eigener Kenntnis ohne Besitzer sind,
- bei der Gemeinde als Fundkatzen gemeldet wurden und
- nur zum Zweck der Kastration eingefangen und erst nach einer Erholungsphase in eigener Obhut wieder an der ursprünglichen kontrollierten Futterstelle freigelassen, oder – wenn es sich um Welpen oder Jungtiere handelt – ausnahmslos an Halter vermittelt werden.
- Die behandelnde Praxis hat sich vor jeder Behandlung auf der Aktionsseite der Tierärztekammer Niedersachsen im Internet über den Stand der Fördermittel zu informieren und behandelt nur dann, wenn Fördermittel in ausreichender Höhe für die Behandlung vorhanden sind. Rechnungen mit Rechnungsdatum nach Verbrauch der Fördermittel werden nicht anerkannt.
- Die behandelnde Praxis kennzeichnet die Katze mittels Transponder und gibt die Transpondernummer und
weitere Daten in das Register von Tasso e.V. (https://www.tasso.net/Tierregister/Tier-registrieren) oder in das Register des Deutschen Tierschutzbundes „Findefix“ ein. Eine andere Kennzeichnung ist nicht möglich. - Eine Abrechnung und Auszahlung setzt voraus, dass alle im Folgenden abgefragten Daten direkt vor oder nach der Behandlung (+/- 1 Stunde) eingetragen werden.
Die hieraus generierte Rechnung und der Auftragsbeleg sind herunterzuladen, auszudrucken, zu unterzeichnen und innerhalb von vier Werktagen postalisch zu versenden (Details s.u.). Nach dem 31.12.2024 eingehende Rechnungen werden ebenso wie nicht im Rahmen dieses Systems generierte Rechnungen und Auftragsbelege, sowie solche, die später als eine Woche nach dem Behandlungsdatum generiert werden, nicht anerkannt.
II. Ablauf
- Für jede Behandlung sind alle abgefragten Daten (inkl. einer gültigen IBAN und der Transpondernummer, des Geschlechts und des Fundorts der kastrierten, gekennzeichneten und registrierten Katzen) in die Eingabemaske einzutragen.
- Nach vollständigem Eintrag werden durch Anklicken des „Weiter“-Buttons sowohl eine Rechnung als auch ein Auftragsbeleg generiert. In der Rechnung wird automatisiert die Spendenleistung errechnet und ausgewiesen.
- Die Rechnung und der Auftragsbeleg sind auszudrucken, zu unterzeichnen bzw. unterzeichnen zu lassen,. Danach sind die beiden Formulare per Post an die folgende Adresse zu senden: Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V., Sitz der Geschäftsstelle: Im Hagen 3, 29559 Wrestedt.
- Eine Bearbeitung des Vorganges erfolgt erst nach vollständigem Vorliegen aller Dokumente. Es erfolgt ein Abgleich mit den Angaben in den Datenbanken (Eintragung, Registrierung, Anmeldung).
- Werden Mängel festgestellt, erfolgt einmalig ein entsprechender Hinweis durch den Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.. Werden Mängel seitens der Praxis nicht bis zum 15.01.2025 behoben, wird der Vorgang wegen Verstoßes gegen die Förderbedingungen nicht bearbeitet und es erfolgt keine Auszahlung.
- Wird die Einhaltung aller Bedingungen festgestellt, wird vom Deutschen Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. die Vergütung zur Auszahlung auf das von der Praxis benannte Konto gebracht.
- Die auszuzahlende Summe (Katze: 185,00 brutto, Kater: 150,00 € brutto) verringert sich um eine Spende in Höhe von 40,00 € pro behandelter Katze / pro behandeltem Kater. Über den Betrag der Spende wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt und den Praxen zugesandt.
- Sollten Sie den Eingang der Gesamtsumme nicht bis zum 31.01.2025 verzeichnen, melden Sie sich bitte unverzüglich ausschließlich per E-Mail beim Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. (Mail: ed.neshcasredeinztuhcsreit). Aufgrund der Förderbedingungen können entsprechende Meldungen nach dem 02.02.2025 nicht berücksichtigt werden. Eine Erstattung ist dann nicht mehr möglich. @ofni
Ich habe die vorstehenden Bedingungen und den Ablaufplan gelesen, verstanden und erkläre hiermit mein ausdrückliches Einverständnis damit. Mir ist bewusst, dass ein Nicht-Einhalten zum Ausschluss von der Aktion sowie zur Rückforderung bereits ausgezahlter Gelder führen kann. Mir ist ebenfalls bewusst, dass Abrechnungen und Belege, die von diesen Bedingungen abweichen, nicht anerkannt werden und jegliche Rückvergütung der Aufwendungen durch den Deutschen Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. und/oder die beteiligten Partner ausschließen.