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Wir machen darauf aufmerksam, dass die Gewerbeaufsichtsämter in Kürze die Durchführung der vorgeschriebenen Personendosimetrie bei Aufenthalt im Kontrollbereich in mindestens 100 Praxen/Kliniken überprüfen werden.

Es sollen sowohl Großtier- als auch Kleintierpraxen, aber vor allem Praxen aufgesucht werden, die in der Vergangenheit Dosimeter nicht an die (auch) für das Land Niedersachsen zuständige amtliche Personendosismessstelle, nämlich das Materialprüfungsamt in Nordrhein-Westfalen (MPA NRW), zurückgesandt haben und dort dadurch auffällig geworden sind. Nähere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen, der Zielsetzung, dem Umfang der Überprüfungen und der Anzahl der in den einzelnen Zuständigkeitsbereichen der Gewerbeaufsichtsämter aufzusuchenden Praxen finden Sie im geschützten Mitgliederbereich.