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Das NMEL ist nach der letzten Änderung der ZustVO SOG zuständig für die Ernennung von Tierärztinnen und Tierärzten für die Schlachttieruntersuchung bei Notschlachtungen außerhalb von Schlachtbetrieben.

Diese Ernennung erfolgt mit der Bekanntmachung, die nach Rücksprache mit der Staatskanzlei voraussichtlich ab 16.02.2022 durch Bekanntmachung rechtswirksam ist.

Ebenfalls beigefügt ist das Muster der Veterinärbescheinigung im Falle einer Notschlachtung außerhalb des Schlachtbetriebs gemäß Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624 der Kommission.

Bitte beachten Sie zum Thema auch folgendes Merkblatt des LAVES sowie Hinweise des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.