Chippen – Registrieren = Nichtwiederfinden
Die bevorstehende Sommer- und damit Reisezeit veranlasst uns noch einmal auf die Wichtigkeit der Kennzeichnung von Hunden und Katzen hinzuweisen. Das Implantieren von Transpondern macht jedoch nur Sinn bei gleichzeitiger Registrierung in einem Haustiersuchregister. Nur so kann ein verloren gegangenes Haustier seinem Besitzer wieder zugeführt werden. Für die Registrierung stehen derzeit drei Suchregister, die miteinander vernetzt sind, zur Verfügung: Tasso, Deutsches Haustierregister (Deutscher Tierschutzbund) und IFTA.
Es hat sich gezeigt, dass nicht alle Besitzer, aus welchen Gründen auch immer, ihre Tiere nach der Kennzeichnung auch registrieren lassen. Deshalb unsere dringende Empfehlung an die Tierarztpraxen: Übernehmen Sie die Registrierung in einem Haustiersuchregister als Service Ihrer Praxis! Versäumen Sie auch bitte nicht, darauf hinzuweisen, dass ein Besitzerwechsel dem entsprechenden Suchregister gemeldet werden sollte!
Probleme gibt es immer wieder mit nicht (mehr) lesbaren Tätowiernummern. So gekennzeichnete Tiere haben keine Chance, wieder nach Hause zu kommen. Das ist Grund genug auf das Tätowieren zu verzichten und der minimal invasiven und sicheren Transponderimplantation den Vorzug zu geben!
Nach dem Niedersächsischen Hundegesetz ist die Kennzeichnung von Hunden, die älter sind als sechs Monate, mittels Transponder verpflichtend. Das im Rahmen dieses Gesetzes geplante Zentrale Register für Hunde wird voraussichtlich kein Ersatz für eines der Suchregister sein, deshalb ist auch zukünftig das Registrieren in einem der drei Haustierregister sinnvoll!
gez.: Dr. Ute Zogbaum, Diana Labitzke
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