(vmf-online) Nach den gescheiterten Tarifverhandlungen ruft der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) auf Grundlage der Streikrichtlinien alle Tiermedizinischen Fachangestellten, die in Tierarztpraxen und Tierkliniken tätig sind, zu einem ganztägigen bundesweiten Streik am 21. Februar 2025 auf.

Dieser Aufruf richtet sich auch an Beschäftigte in den Tierarztpraxen und Tierkliniken, die im Berufsbild der Tiermedizinischen Fachangestellten/Tierarzthelfer*innen arbeiten, sowie an Auszubildende in diesem Beruf.

Weitere Informationen: vmf-online.de

 

Update: 18. Februar 2025: Bundesweiter ganztägiger TFA-Streik am 21. Februar 2025 – Drohungen und Repressalien

Sehr geehrte Damen und Herren,

zusätzlich zu der Information zum bundesweiten ganztägigen TFA-Streik am 21. Februar 2025 über den ich die Bundestierärztekamer und die Landestierärztekammer mit der Mail vom letzten Freitag offiziell informiert habe, möchte ich Sie darüber informieren, dass wir in den letzten Tagen verstärkt Rückmeldungen von Tiermedizinischen Fachangestellten und Auszubildenden erhalten, dass ihnen im Fall der Streikteilnahme mit Kündigung, Abmahnungen und Repressalien gedroht wird.

Ich möchte Sie an dieser Stelle noch einmal deutlich auf das Grundrecht auf Streik aufmerksam machen und darauf hinweisen, dass  Arbeitgeber, die ihren Beschäftigen mit Abmahnung oder Kündigung bei Streikteilnahme drohen, sich wegen Nötigung (§ 240 Strafgesetzbuch) strafbar machen und solche Abmahnungen oder Kündigungen gegen § 612a BGB verstoßen und rechtswidrig sind.

Bitte weisen Sie Ihre Mitglieder, insbesondere die tierärztlichen Arbeitgeber*innen auf das Grundrecht auf Streikteilnahme als Arbeitner*innen hin.

Den Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V. haben wir heute Nachmittag bereits informiert und ebenfalls darum gebeten ihre Mitglieder zu informieren.

Hannelore König
Präsidentin
Verband medizinischer Fachberufe e.V.