Berufsausbildungsvertrag
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- Berufsausbildungsvertrag für “Tiermedizinische Fachangestellte”
(in dreifacher Ausführung bei der Tierärztekammer einzureichen) - Mitteilungsblatt zur Verkürzung der Ausbildungszeit bei Allgemeiner Hochschulreife
- Merkblatt zur Ausbildungsvergütung und Urlaubsregelung
- Fragebogen zur Berufsbildungsstatistik (muss unbedingt mit eingereicht werden)
- Merkblatt für Personen, die zur Ausbildung von Tiermedizinischen Fachangestellten beitragen
- Merkblatt zum Umgang mit Fehlzeiten während der Ausbildung
- Betrieblicher Ausbildungsplan
- Richtlinien über die Voraussetzungen für die Ausbildung von Tiermedizinischen Fachangestellten
- Tätigkeitskatalog für technische Mitarbeiter in der Tierarztpraxis
Auszug: Gehaltstarifvertrag ab 1. Oktober 2022 zu den Ausbildungsvergütungen:
Tarifabschluss für Tiermedizinische Fachangestellte zum 1. Oktober 2022 –
den aktuellen Beschluss finden Sie auf der Homepage des Verbandes medizinischer Fachberufe unter www.vmf-online.de
§ 6 Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung beträgt für Auszubildende ab dem 01.10.2022
im 1. Jahr monatlich 790 €
im 2. Jahr monatlich 870 €
im 3. Jahr monatlich 950 €
Bitte beachten Sie unbedingt, dass der vorstehend zitierte Gehaltstarifvertrag nur unter den in diesem definierten Voraussetzungen gilt.
Dadurch kann es dazu kommen, dass Ihr individueller Ausbildungsvertrag inhaltlich von vorbenanntem Paragraphen abweicht.