Berufsausbildungsvertrag
— NEU: Verkürzung der Ausbildungszeit auch bei Fachhochschulreife —
Bereits bei Abschluss des Berufsausbildungsvertrages kann wie folgt verkürzt werden, wenn der entsprechende Abschluss hier nachgewiesen wird:
- Allgemeine Hochschulreife: 12 Monate
- Fachhochschulreife: 6 Monate
Downloads (PDF)
- Berufsausbildungsvertrag für „Tiermedizinische Fachangestellte“
(in dreifacher Ausführung bei der Tierärztekammer einzureichen) - Merkblatt zur Ausbildungsvergütung und Urlaubsregelung
- Fragebogen zur Berufsbildungsstatistik (muss unbedingt mit eingereicht werden)
- Merkblatt für Personen, die zur Ausbildung von Tiermedizinischen Fachangestellten beitragen
- Merkblatt zum Umgang mit Fehlzeiten während der Ausbildung
- Betrieblicher Ausbildungsplan
- Richtlinien über die Voraussetzungen für die Ausbildung von Tiermedizinischen Fachangestellten
- Tätigkeitskatalog für technische Mitarbeiter in der Tierarztpraxis
Vergütung
Gem. § 17 Abs. 1 BBiG haben Ausbildende den Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren.
Die Fortschreibung der Höhe der Mindestausbildungsvergütung wurde gemäß § 17 Abs. 2 S. 5 BBiG im Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 305 vom 14.10.2024 bekannt gemacht.
Die Höhe der monatlichen Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Absatz 2 Satz 1 BBiG beträgt, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 begonnen wird, im
- Ausbildungsjahr 682,00 €,
- Ausbildungsjahr 805,00 €,
- Ausbildungsjahr 921,00 €,
- Ausbildungsjahr 955,00 €.
Für Tiermedizinische Fachangestellte wurde zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. und dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. ein Gehaltstarifvertrag vereinbart, der zum 1. Oktober 2022 in Kraft trat. Der Tarifvertrag gilt auch für Auszubildende.
Der Gehaltstarifvertrag sieht folgende Vergütung vor:
- Ausbildungsjahr 790,00 €,
- Ausbildungsjahr 870,00 €,
- Ausbildungsjahr 950,00 €.
Es ist mindestens die im Tarifvertrag vereinbarte Vergütung zu zahlen,
- wenn die Ausbildenden Mitglied im Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. und die Auszubildenden zugleich Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe e.V. sind
oder
- der Berufsausbildungsvertrag auf den Tarifvertrag in seiner jeweils geltenden Fassung wirksam Bezug nimmt.
Wir empfehlen die Anwendung des Gehaltstarifvertrages für TFA, abrufbar unter https://www.vmf-online.de/tfa/tfa-tarife.