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Prüfungstermine für Tiermedizinische Fachangestellte – Sommer 2025

 

Zwischenprüfungstermine Tiermedizinische Fachangestellte

Die Zwischenprüfung für Tiermedizinische Fachangestellte findet am 12. März 2025 statt. Anzumelden sind die Auszubildenden, deren Ausbildung bis zum 15. September 2023 (einschl.) begonnen hat (3jährige Ausbildung). Bei verkürzter zweijähriger Ausbildung bzw. Umschulung bitten wir, bei der Geschäftsstelle direkt anzufragen (Frau Brandt – Tel. 0511/65511823).

Die Anmeldung ist bis zum 10. Februar 2025 bei der Geschäftsstelle der Tierärztekammer Niedersachsen, Postfach 69 02 39, 30611 Hannover, vorzunehmen. Die Einladung zur Zwischenprüfung wird Anfang Januar 2025 an die Ausbildungspraxen versandt.

Der formlosen Anmeldung sind beizufügen:

  • Beurteilung der/ des Ausbildenden über die Kenntnisse und Fertigkeiten der/des Auszubildenden sowie ihr/sein Verhalten während der Ausbildung
  • Fotokopie des letzten Berufsschulzeugnisses
  • Bescheinigung über die Nachuntersuchung bei Jugendlichen

Das Ende der Anmeldefrist für Auszubildende, die einen Antrag auf vorzeitige Zulassung stellen, ist der 31. Januar 2025. Dem Antrag sind beizufügen:

  • Beurteilung der/des Ausbildenden über die Kenntnisse und Fertigkeiten der/des Auszubildenden sowie ihr/sein Verhalten während der Ausbildung
  • Fotokopie des letzten Berufsschulzeugnisses

 

Abschlussprüfungstermine Tiermedizinische Fachangestellte

Die Abschlussprüfung für Tiermedizinische Fachangestellte, deren Ausbildungsverhältnis bis zum 30. September 2025 zum Abschluss kommt, findet am 2. April 2025 (schriftlicher Teil) sowie vom 31. Mai bis 29. Juni 2025 (mündlicher/praktischer Teil) jeweils an einem Tage statt.

Die Anmeldungen sind bis spätestens 10. Februar 2025 bei der Geschäftsstelle der Tierärztekammer Niedersachsen, Postfach 69 02 39, 30611 Hannover, einzureichen. Die Anmeldungsunterlagen gehen den Ausbildungspraxen Anfang Januar 2025 zu.

Mit den Anmeldungsunterlagen sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kursus bzw. Ersthelfer-Kursus
  • Nachweis über die Kenntnisse im Strahlenschutz einschl. praktischer Exkursion sowie ein Nachweis der praktischen Erfahrung im Strahlenschutz in der Praxis (40 Fälle)
  • Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
  • Fotokopie des letzten Berufsschulzeugnisses

Das Ende der Anmeldefrist für Auszubildende, die einen formlosen Antrag auf vorzeitige Zulassung stellen, ist der 7. Februar 2025.
Dem Antrag sind beizufügen:

  • Beurteilung der/des Ausbildenden über die Kenntnisse und Fertigkeiten der/des Auszubildenden sowie ihr/sein Verhalten während der Ausbildung. Angabe der Fehlzeiten im Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule
  • Fotokopie des letzten Berufsschulzeugnisses

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass für die vorzeitige Zulassung nach § 45 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes überdurchschnittliche Leistungen sowohl in der Ausbildungspraxis als auch in der Berufsschule gefordert werden.