Informationen für Ausbilder
Allgemeine Informationen zum Ausbildungsgang „Tiermedizinische Fachangestellte“ finden Sie im folgenden PDF:
Informationen zur Ausbildung / Umschulung (in Teilzeit)
Besonders junge Mütter und Väter mit Kindern haben jedoch auf dem regulären Berufsweg kaum eine Chance auf einen Berufsabschluss. Ausbildung in Teilzeit ist hier eine immer noch wenig bekannte, aber erfolgreiche Möglichkeit, diesen zu erwerben.
Für kleine oder mittlere Unternehmen ist dieses Angebot eine große Chance. Sie profitieren von den Kompetenzen und Potenzialen der jungen Frauen und Männer und können Fachkräfte im eigenen Betrieb ausbilden, qualifizieren und so eine hohe Bindung an Ihren Betrieb erzielen.
Mit der Überarbeitung des Berufsbildungsgesetzes zum Jahr 2020 wurde die Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung auf eine gesetzliche Basis gestellt. Teilzeitausbildung ist nach § 7a BBiG in allen anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems möglich.
Teilzeitausbildung ist sinnvoll…
- für junge Frauen und Männer, die aufgrund von Elternschaft oder Pflegetätigkeit ihre Ausbildung unterbrochen haben oder bisher keinen Berufsabschluss haben und eine Erstausbildung anstreben
- die eine Teilzeitausbildung in ihre Arbeitsabläufe integrieren möchten
- die bisher noch nicht ausgebildet haben, weil die vorhandene Arbeit oder die Personalkapazitäten nicht ausreichten
deren Ausbilderin oder Ausbilder selbst in Teilzeit arbeitet und eine Vollzeitauszubildende nicht ausreichend betreuen kann
Rahmenbedingungen der Teilzeitausbildung
Die wöchentliche Ausbildungszeit kann bei neuen Ausbildungsverträgen ab 01.01.2020 auf maximal 50 Prozent der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit verkürzt werden. Dadurch verlängert sich in Folge die Dauer der Teilzeitberufsausbildung in entsprechendem Maße. Auszubildende und Praxis/Klinik vereinbaren, zu welchen Zeiten die Stunden der Teilzeitausbildung geleistet werden (vormittags, nachmittags, abends). Der Berufsschulunterricht findet in Vollzeit statt.
Maßnahmen im Vorfeld
Die Besonderheiten einer Teilzeitausbildung sind im Ausbildungsvertrag unter den §§ 1, 4, 5 und 9 darzustellen. Da es sich bei der Teilzeitausbildung um Einzelfälle handelt, müssen Sie diese immer mit Ihrer zuständigen Kammer abstimmen. Die Ausbildungsberaterinnen und -berater der Kammern unterstützen und informieren Sie über die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Informieren Sie die Berufsschule über die Teilzeitausbildung.
Umschulung in Teilzeit
Erfolgt eine betriebliche Qualifizierung zur Vorbereitung auf einen Berufsabschluss in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit oder einem Jobcenter spricht man von einer Umschulung in Teilzeit. Die Rahmenbedingungen sind hier die gleichen wie bei einer Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des Ausbildungsmarktes orientieren sich die Umschulungsvergütungen an den Ausbildungsvergütungen.
Weitere Informationen
Erkundigen Sie sich nach regionalen Projekten zur Teilzeitausbildung bei Ihren Kammern oder den Beauftragten für Chancengleichheit der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter. Einige lokale Projekte finden Sie auch unter www.teilzeitberufsausbildung.de.
Weitere interessante Links
Ansprechpartnerinnen:
Agentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven
Stau 70, 26122 Oldenburg:
Heike Loers
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Tel.: 0441 / 228-1247
Fax: 0441 / 228-1109
Oldenburg-Wilhelmshaven.BCA @arbeitsagentur.de
Jobcenter Oldenburg
Stau 70, 26122 Oldenburg:
Annefride von der Lieth-Schaper
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Oldenburg
Tel.: 0441 / 21970-1183
Fax: 0441 / 21970-2500
Annefride.Lieth-Schaper @jobcenter-ge.de
Sabine Höhne
(Integrationsfachkraft im Team Beratung Alleinerziehende)
Tel.: 0441 / 21970-2561
Fax: 0441 / 21970-2500
Sabine.Hoehne2 @jobcenter-ge.de
Ingrid Louwes
(Integrationsfachkraft im Team Beratung Alleinherziehende)
Tel.: 0441 / 21970-2581
Fax: 0441 / 21970-2500
Ingrid.Louwes @jobcenter-ge.de