Aktuelles & Termine für Tierärzte

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Meldungen

Hier finden Sie Pressemitteilungen, Kammerinformationen, Fortbildungsangebote so wie viele andere News.

Termine

Hier finde Sie stets alle aktuellen für Tierärzte relevanten Termine.

März
26
Mi.
Versammlung Kreisstelle Cuxhaven (online)
März 26 um 19:00 – 22:00

Einladung zur Kreisstellenversammlung

am Mittwoch, den 26.03.2025 um 19:00 Uhr

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir möchten Sie ganz herzlich zu unserer Frühjahrsversammlung 2025 der Kreisstelle Cuxhaven einladen. Diesmal wieder über Zoom.

Wir würden uns über viele Teilnehmer freuen.

Es gibt praxisnahe Themen:
1. Das nicht fressende Kaninchen mit „Bauchschmerzen“
– Dr. med. vet. Diana Ruf

2. Aufbau und Struktur der Tierärzteversorgung Niedersachsen unter
Berücksichtigung individueller Rentenanwartschaftserhöhung
– Hagen Hilmers (Vorsitzender TIVN)

Bitte über den Link einloggen!
https://us02web.zoom.us/j/82123818925?pwd=Teeddg6OYv8Sxvgmno5AtCMTabtMb6.1
Meeting-ID: 821 2381 8925
Kenncode: 933071

Für die Teilnahme an der Veranstaltung werden 3 ATF-Stunden vergeben.
Ihr Kreisstellenvorstand
Karin Mutz
Christine Lührs

Geschäftsstelle Landkreis Cuxhaven
1. Vorsitzende
Karin Mutz
Gartenstr. 18
27628 Hagen im Bremischen
Tel.: 0175-9696620
E-Mail: karin.tetzner@web.de

Apr.
2
Mi.
Versammlung der Kreisstelle Vechta am 2.4.2025
Apr. 2 um 18:30 – 21:00

Einladung zur Kreisstellenversammlung
am Mittwoch, den 02.04.2025 um 18.30 Uhr

Gasthaus Sgundek – Diepholzerstraße 91 – 49377 Vechta

Tagesordnung:

– Begrüßung
(Dr. Erwin Sieverding)

– Kleintiernotdienstversorgung*: „Wie machen es andere Kreise?
(Frau Dr. Knipper, Kreisstelle Cloppenburg)

– Absicherung für das Alter: „Wie sicher ist unsere Rente und was sollte ich in den ersten Jahren im Beruf nicht aus den Augen verlieren?
(Dr. Andreas Luhr, Aufsichtsrat – Tierärztliches Versorgungswerk Niedersachsen)

– Aktuelles aus dem Veterinäramt: Blauzunge / MKS / ASP / AI
(Dr. Andre Schmidt)

– Verschiedenes: Biosicherheitskonzept

*Der Vortrag Kleintiernotdienstversorgung soll den Grundstein legen für Überlegungen zum kreisweiten Ringnotdienst im Landkreis Vechta. Hierzu soll auf der Veranstaltung ein gesonderter Termin festgelegt werden.“

Vor dem Veranstaltungsbeginn wird ab 18.30 Uhr ein kleiner Imbiss serviert. Der offizielle Teil soll dann um 19.00 Uhr starten. Wir bitten um rege Beteiligung und auf Grund der umfangreichen Tagesordnung um pünktliches Erscheinen.

Mit kollegialen Grüßen
Dr. Erwin Sieverding
Kreisstellenvorsitzender

Dr. Andrea Zielasko
Stellv. Kreisstellenvorsitzende

Rückantwort/Anmeldung mit unten stehender Angabe bis zum 28.3.2025:Per E-Mail an: kreisstelle@bergweg.net
O Ich nehme am Imbiss und an der Veranstaltung teil
O Ich nehme an der Veranstaltung teil, aber nicht am Imbiss

Mai
10
Sa.
Arbeitsschutz in der Tierarztpraxis: Alternatives Betreuungsmodell / Unternehmermodell (Auffrischer)
Mai 10 um 10:00 – 16:00

Angebot für Tierarztpraxen oder Tierklinikbetreiber mit bis zu 50 Beschäftigten

Seit 1. September 1997 muss jeder Betreibende einer Tierarztpraxis oder -klinik (Unternehmer) mit einem oder mehreren angestellten Mitarbeitenden für die betriebsärztliche und arbeitssicherheitstechnische Betreuung der Praxis/Klinik sorgen. Das Prozedere regelt die DGUV V2 der Berufsgenossenschaft (BGW). Das Ziel ist im Wesentlichen die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen (rechtliche Grundlage: ArbSiG & ArbSchG).

Alternative

Inzwischen können Sie sich als niedergelassene(r) Tierärztin/Tierarzt für Ihre Praxis/Klinik (mit bis zu 50 Mitarbeitenden) schulen lassen und den Arbeitsschutz selbst für Ihre Praxis/Klinik umsetzen, die sogenannte „Alternative Betreuung“ (auch Unternehmermodell genannt). Seit Jahren bieten wir Ihnen als Tierärztekammer Niedersachsen solche Schulung nach den Vorgaben der BGW mit einem Kooperationspartner an. Sie besuchen eine Veranstaltung über fünf Stunden und informieren sich über die grundsätzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes (Erstschulung). Dieses Wissen muss alle fünf Jahre aktualisiert und vertieft werden (Folgeschulung). Ergeben sich Fragen, können Sie diese über die Kammer an den Kooperationspartner weiterleiten und klären lassen. Eine Praxisbegehung kann bei Bedarf gegen ein Honorar angefordert werden. Auch ein Betriebsarzt steht für Fragen zur Verfügung. Anforderungen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge Verordnung (Arb24MedVV) sind zusätzlich umzusetzen.

Vorteile für die Teilnehmer

  • Keine Betreuungsabfrage mehr durch die BGW durch Meldung der Teilnahme bei der BGW
  • Sie müssen sich nicht um die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und / oder eines Betriebsarztes/-ärztin kümmern
  • Kostengünstige Lösung
  • Keine Störung des Arbeitsablaufes der Praxis/Klinik bei der Vor-Ort-Begehung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsarzt/-ärztin
  • Nur ein/e Teilhaber/in von Praxen/Kliniken mit mehreren Kolleginnen/en muss teilnehmen

Schulungstermine 2025:

Bitte beachten Sie, dass die BGW strikt nach Teilnehmenden an der Erst- und der Folgeschulung unterscheidet. Daher ist leider keine „gemischte“ Teilnahme möglich. Bitte achten Sie auf die passende Kursform bei Ihrer Anmeldung!

Erstschulung (Einführung für erstmalig Teilnehmende verpflichtend, Anmeldung nicht zugelassen für Wiederholende):

  • 27.09.2025, 10 – 16 Uhr, Best Western Parkhotel Kronsberg, 30539 Hannover

Folgeschulungen für Wiederholende (Anmeldung nur zugelassen für Tierärztinnen und Tierärzte, die bereits an einer Schulung in der Vergangenheit teilgenommen haben):

  • 10.05.2025, 10 – 16 Uhr, Best Western Parkhotel Kronsberg, 30539 Hannover
  • 08.11.2025, 10 – 16 Uhr, Hotel Anders Walsrode, 29664 Walsrode

Veranstalter: Tierärztekammer Niedersachsen

Teilnahmegebühr: pro Schulung 150,00 €

Bezahlung: Sepa-Lastschriftmandat (muss bei Anmeldung erteilt werden)

Verbindliche Anmeldung bis jeweils vier Wochen vor der Veranstaltung per Anmeldeformular bei der Tierärztekammer Niedersachsen, unterschrieben per E-Mail an mail@tknds.de
oder per Post an: Tierärztekammer Niedersachsen, Postfach 69 02 39, 30611 Hannover.

Eine kostenfreie Stornierung der Kursteilnahme ist schriftlich bis jeweils vier Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Nach dem genannten Datum wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 80,- € erhoben. Die Teilnehmendenzahl liegt bei 10 bis 15 Personen pro Veranstaltungstermin. Sollte die Mindestpersonenzahl nicht erreicht werden, behält sich die Tierärztekammer Niedersachsen vor, die Veranstaltung abzusagen. Mit der Anmeldung werden diese Bedingungen anerkannt.

ATF-Anerkennung nach § 10 der ATF-Statuten mit 5 Stunden

Sep.
27
Sa.
Arbeitsschutz in der Tierarztpraxis: Alternatives Betreuungsmodell / Unternehmermodell (Erstschulung)
Sep. 27 um 10:00 – 16:00

Angebot für Tierarztpraxen oder Tierklinikbetreiber mit bis zu 50 Beschäftigten

Seit 1. September 1997 muss jeder Betreibende einer Tierarztpraxis oder -klinik (Unternehmer) mit einem oder mehreren angestellten Mitarbeitenden für die betriebsärztliche und arbeitssicherheitstechnische Betreuung der Praxis/Klinik sorgen. Das Prozedere regelt die DGUV V2 der Berufsgenossenschaft (BGW). Das Ziel ist im Wesentlichen die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen (rechtliche Grundlage: ArbSiG & ArbSchG).

Alternative

Inzwischen können Sie sich als niedergelassene(r) Tierärztin/Tierarzt für Ihre Praxis/Klinik (mit bis zu 50 Mitarbeitenden) schulen lassen und den Arbeitsschutz selbst für Ihre Praxis/Klinik umsetzen, die sogenannte „Alternative Betreuung“ (auch Unternehmermodell genannt). Seit Jahren bieten wir Ihnen als Tierärztekammer Niedersachsen solche Schulung nach den Vorgaben der BGW mit einem Kooperationspartner an. Sie besuchen eine Veranstaltung über fünf Stunden und informieren sich über die grundsätzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes (Erstschulung). Dieses Wissen muss alle fünf Jahre aktualisiert und vertieft werden (Folgeschulung). Ergeben sich Fragen, können Sie diese über die Kammer an den Kooperationspartner weiterleiten und klären lassen. Eine Praxisbegehung kann bei Bedarf gegen ein Honorar angefordert werden. Auch ein Betriebsarzt steht für Fragen zur Verfügung. Anforderungen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge Verordnung (Arb24MedVV) sind zusätzlich umzusetzen.

Vorteile für die Teilnehmer

  • Keine Betreuungsabfrage mehr durch die BGW durch Meldung der Teilnahme bei der BGW
  • Sie müssen sich nicht um die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und / oder eines Betriebsarztes/-ärztin kümmern
  • Kostengünstige Lösung
  • Keine Störung des Arbeitsablaufes der Praxis/Klinik bei der Vor-Ort-Begehung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsarzt/-ärztin
  • Nur ein/e Teilhaber/in von Praxen/Kliniken mit mehreren Kolleginnen/en muss teilnehmen

Schulungstermine 2025:

Bitte beachten Sie, dass die BGW strikt nach Teilnehmenden an der Erst- und der Folgeschulung unterscheidet. Daher ist leider keine „gemischte“ Teilnahme möglich. Bitte achten Sie auf die passende Kursform bei Ihrer Anmeldung!

Erstschulung (Einführung für erstmalig Teilnehmende verpflichtend, Anmeldung nicht zugelassen für Wiederholende):

  • 27.09.2025, 10 – 16 Uhr, Best Western Parkhotel Kronsberg, 30539 Hannover

Folgeschulungen für Wiederholende (Anmeldung nur zugelassen für Tierärztinnen und Tierärzte, die bereits an einer Schulung in der Vergangenheit teilgenommen haben):

  • 10.05.2025, 10 – 16 Uhr, Best Western Parkhotel Kronsberg, 30539 Hannover
  • 08.11.2025, 10 – 16 Uhr, Hotel Anders Walsrode, 29664 Walsrode

Veranstalter: Tierärztekammer Niedersachsen

Teilnahmegebühr: pro Schulung 150,00 €

Bezahlung: Sepa-Lastschriftmandat (muss bei Anmeldung erteilt werden)

Verbindliche Anmeldung bis jeweils vier Wochen vor der Veranstaltung per Anmeldeformular bei der Tierärztekammer Niedersachsen, unterschrieben per E-Mail an mail@tknds.de
oder per Post an: Tierärztekammer Niedersachsen, Postfach 69 02 39, 30611 Hannover.

Eine kostenfreie Stornierung der Kursteilnahme ist schriftlich bis jeweils vier Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Nach dem genannten Datum wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 80,- € erhoben. Die Teilnehmendenzahl liegt bei 10 bis 15 Personen pro Veranstaltungstermin. Sollte die Mindestpersonenzahl nicht erreicht werden, behält sich die Tierärztekammer Niedersachsen vor, die Veranstaltung abzusagen. Mit der Anmeldung werden diese Bedingungen anerkannt.

ATF-Anerkennung nach § 10 der ATF-Statuten mit 5 Stunden

Nov.
8
Sa.
Arbeitsschutz in der Tierarztpraxis: Alternatives Betreuungsmodell / Unternehmermodell (Auffrischer)
Nov. 8 um 10:00 – 16:00

Angebot für Tierarztpraxen oder Tierklinikbetreiber mit bis zu 50 Beschäftigten

Seit 1. September 1997 muss jeder Betreibende einer Tierarztpraxis oder -klinik (Unternehmer) mit einem oder mehreren angestellten Mitarbeitenden für die betriebsärztliche und arbeitssicherheitstechnische Betreuung der Praxis/Klinik sorgen. Das Prozedere regelt die DGUV V2 der Berufsgenossenschaft (BGW). Das Ziel ist im Wesentlichen die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen (rechtliche Grundlage: ArbSiG & ArbSchG).

Alternative

Inzwischen können Sie sich als niedergelassene(r) Tierärztin/Tierarzt für Ihre Praxis/Klinik (mit bis zu 50 Mitarbeitenden) schulen lassen und den Arbeitsschutz selbst für Ihre Praxis/Klinik umsetzen, die sogenannte „Alternative Betreuung“ (auch Unternehmermodell genannt). Seit Jahren bieten wir Ihnen als Tierärztekammer Niedersachsen solche Schulung nach den Vorgaben der BGW mit einem Kooperationspartner an. Sie besuchen eine Veranstaltung über fünf Stunden und informieren sich über die grundsätzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes (Erstschulung). Dieses Wissen muss alle fünf Jahre aktualisiert und vertieft werden (Folgeschulung). Ergeben sich Fragen, können Sie diese über die Kammer an den Kooperationspartner weiterleiten und klären lassen. Eine Praxisbegehung kann bei Bedarf gegen ein Honorar angefordert werden. Auch ein Betriebsarzt steht für Fragen zur Verfügung. Anforderungen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge Verordnung (Arb24MedVV) sind zusätzlich umzusetzen.

Vorteile für die Teilnehmer

  • Keine Betreuungsabfrage mehr durch die BGW durch Meldung der Teilnahme bei der BGW
  • Sie müssen sich nicht um die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und / oder eines Betriebsarztes/-ärztin kümmern
  • Kostengünstige Lösung
  • Keine Störung des Arbeitsablaufes der Praxis/Klinik bei der Vor-Ort-Begehung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsarzt/-ärztin
  • Nur ein/e Teilhaber/in von Praxen/Kliniken mit mehreren Kolleginnen/en muss teilnehmen

Schulungstermine 2025:

Bitte beachten Sie, dass die BGW strikt nach Teilnehmenden an der Erst- und der Folgeschulung unterscheidet. Daher ist leider keine „gemischte“ Teilnahme möglich. Bitte achten Sie auf die passende Kursform bei Ihrer Anmeldung!

Erstschulung (Einführung für erstmalig Teilnehmende verpflichtend, Anmeldung nicht zugelassen für Wiederholende):

  • 27.09.2025, 10 – 16 Uhr, Best Western Parkhotel Kronsberg, 30539 Hannover

Folgeschulungen für Wiederholende (Anmeldung nur zugelassen für Tierärztinnen und Tierärzte, die bereits an einer Schulung in der Vergangenheit teilgenommen haben):

  • 10.05.2025, 10 – 16 Uhr, Best Western Parkhotel Kronsberg, 30539 Hannover
  • 08.11.2025, 10 – 16 Uhr, Hotel Anders Walsrode, 29664 Walsrode

Veranstalter: Tierärztekammer Niedersachsen

Teilnahmegebühr: pro Schulung 150,00 €

Bezahlung: Sepa-Lastschriftmandat (muss bei Anmeldung erteilt werden)

Verbindliche Anmeldung bis jeweils vier Wochen vor der Veranstaltung per Anmeldeformular bei der Tierärztekammer Niedersachsen, unterschrieben per E-Mail an mail@tknds.de
oder per Post an: Tierärztekammer Niedersachsen, Postfach 69 02 39, 30611 Hannover.

Eine kostenfreie Stornierung der Kursteilnahme ist schriftlich bis jeweils vier Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Nach dem genannten Datum wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 80,- € erhoben. Die Teilnehmendenzahl liegt bei 10 bis 15 Personen pro Veranstaltungstermin. Sollte die Mindestpersonenzahl nicht erreicht werden, behält sich die Tierärztekammer Niedersachsen vor, die Veranstaltung abzusagen. Mit der Anmeldung werden diese Bedingungen anerkannt.

ATF-Anerkennung nach § 10 der ATF-Statuten mit 5 Stunden

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