Fachtierarzt für Pharmakologie und Toxikologie

Anlage 12 (zu § 2 Abs. 2 Nr. 12)

 

Fachtierarzt für Pharmakologie und Toxikologie

 

I. Aufgabenbereich:

Das Gebiet umfaßt:

1.Experimentelle Charakterisierung der pharmakodynamischen und toxischen Wirkungen von chemischen Substanzen (z.B. Arzneimitteln, Futterzusatzstoffen, Schadstoffen etc.) auf den Organismus und Bewertung der Eignung von Substanzen zu therapeutischen Zwecken unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse bei Tieren sowie die Bewertung der Auswirkungen der Therapie auf Anwender, Umwelt und Verbraucher von Lebensmitteln tierischer Herkunft
2.Experimentelle Ermittlung von Daten zur Prävention, Erkennung und Therapie der Wirkung von Schadstoffen (Toxikologie) einschließlich Rückstandstoxikologie
3.Aufklärung der Wirkungsmechanismen von Substanzen
4.Analyse von Resorption, Verteilung und Elimination von Substanzen im Organismus (Pharmakokinetik)
5.Beratung in der Pharmakotherapie und bei Vergiftungsfällen
6.Gutachterliche Stellungnahme zu pharmakologischen und toxikologischen Fragen

II. Weiterbildungszeit: 5 Jahre

III. Weiterbildungsgang:

A.Tätigkeit auf dem Gebiet der experimentellen Pharmakologie und Toxikologie in Instituten für Pharmakologie und Toxikologie der tierärztlichen Bildungsstätten, zugelassenen Einrichtungen anderer Bildungsstätten, zugelassenen Einrichtungen der Industrie oder anderer hochschulexternen wissenschaftlichen Institutionen
B.Auf Antrag kann die wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Biologie, Biochemie, Physiologie, Mikrobiologie, Immunologie, Parasitologie, Pathologie, Pharmazie oder der Klinischen Pharmakotherapie bis zu 1 Jahr von der Tierärztekammer anerkannt werden.


Tierärzten, die die Anerkennung als Fachpharmakologe oder Fachtoxikologe der Deutschen Gesellschaft für experimentelle und klinische Pharmakologie und Toxikologie erhalten haben, kann die Fachtierarztbezeichnung auf Antrag erteilt werden, sofern die nach II. geforderte Weiterbildungszeit nachgewiesen wird.


IV. Wissensstoff:

Kenntnisse in jedem, vertiefte experimentelle Kenntnisse in mindestens drei und umfassende Kenntnisse auf mindestens einem der nachfolgend unter Nummern 1.2 – 1.7 bzw. 2.3 – 2.11 genannten Wissensgebiete

1. Pharmakologie

1.1 Versuchstierkunde und allgemeine tierexperimentelle Techniken

  • Zucht, Haltung und Ernährung von Versuchstieren, Versuchstierkrankheiten, Tierschutz
  • Handhabung von Tieren, Applikationsmethoden, Injektions- und Punktionstechniken, Anästhesien, künstliche Beatmung, Sektion
  • Experimentelle Erzeugung von Krankheitszuständen zur Wirkungsanalyse von Pharmaka
  • Tierartliche Unterschiede in der Pharmakodynamik und Pharmakokinetik von Arzneimitteln

1.2 Pharmakologische Untersuchungen von Körperfunktionen mit vorwiegend physikalischen Methoden

  • Implantation von Meßsonden, Kathetern usw.
  • Kreislaufanalyse, elektrophysiologische Untersuchungen
  • Exstirpation von Organen (z.B. bei endokrinologischen Untersuchungen oder Entnahme von Organen für Perfusionsexperimente)
  • Messung pharmakodynamischer Wirkungen an Organen, die aus tierschutzgerecht getöteten Tieren entnommen werden

1.3 Pharmakologische Untersuchungen von Körperfunktionen mit vorwiegend biochemischen Methoden

  • Untersuchungen zum Wirkungsmechanismus von Pharmaka mittels biochemischer, molekular-biologischer oder biophysikalischer Techniken
  • Erarbeitung klinisch-chemischer Daten im Zusammenhang mit der Arzneimittelprüfung

1.4 Verhaltenspharmakologie/Psychopharmakologie

  • Untersuchung der durch Pharmaka bewirkten Verhaltensänderungen
  • Analyse des spontanen Verhaltens
  • Messung von motorischer Aktivität, Analgesie, Schlaf usw.
  • Konditionierung

1.5 Chemotherapie

  • Auffindung und Wertbestimmung antibakterieller, antiviraler, antiparasitärer und antifungaler Mittel sowie von Pestiziden

1.6 Zytopharmakologie

  • Versuchstechniken an Gewebekulturen und isolierten Zellen sowie subzellulären Systemen
  • Immunhistologie und Histochemie
  • Morphologische Pathologie
  • Elektronenmikroskopie
  • Autoradiographie

1.7 Pharmakokinetik

  • Methoden zum Studium der strukturellen Veränderung, der Verteilung und Ausscheidung von Arzneimitteln und deren Metabolismus einschließlich chemischer und physikalischer Analyse
  • Vorgehensweise bei der Bestimmung von zulässigen Rückstandshöchstwerten und Wartezeiten für Arzneimittel bei lebensmittelliefernden Tieren
  • Analyse des Fremdstoffmetabolismus
  • Theoretische Grundlagen der Pharmakokinetik einschließlich theoretischer Modelle

1.8 Biometrie und Befunddokumentation

  • Statistische Verfahren, graphische und mathematische Darstellung von Versuchsergebnissen, Datenverarbeitung

1.9 Einschlägige Rechtsvorschriften

  • Tierschutz-, Arzneimittel-, Chemikalien-, Betäubungsmittel- sowie lebensmittel- und futtermittelrechtliche Vorschriften, soweit sie die Fachdisziplin berühren


2. Toxikologie

2.1 Grundlagen der Toxikologie

  • Wichtige Wirkmechanismen, Nachweismethoden und Beurteilung toxikologisch relevanter Stoffe, auch unter Berücksichtigung veterinärmedizinischer Aspekte
  • Kenntnis internationaler Richtlinien und anerkannter Prüfstrategien für die toxikologische Prüfung

2.2

  • Allgemeine tierexperimentelle Technik und Labordiagnostik für toxikologische Untersuchungen
  • Tierartliche Unterschiede in der Toxikologie
  • Ersatzmethoden zum Tierversuch
2.3Biochemie der Fremdstoffumsetzungen und molekulare Wirkungsmechanismen
2.4Grundzüge der pathologischen Anatomie und Histologie der Versuchstiere
2.5Allgemeine Toxikologie und Organtoxikologie, Immuntoxikologie, Neurotoxikologie
2.6Chemische Mutagenese
2.7Reproduktionstoxikologie
2.8Chemische Kanzerogenese
2.9Fremdstoffallergie
2.10Verträglichkeitsuntersuchungen an der Zieltierart
2.11Klinische Toxikologie
2.12Rückstandstoxikologie
2.13Risikoabschätzung und toxikologische Epidemiologie
2.14Biometrie
2.15Grundzüge des Verhaltens von Fremdstoffen in Ökosystemen
2.16Grundzüge der chemischen und physikalischen Analytik im Bereich Toxikologie

Für detaillierte Erläuterungen der aufgeführten, für die Toxikologie relevanten Gebiete wird auf den Weiterbildungsplan „Fachtoxikologe DGPT“ der Deutschen Gesellschaft für experimentelle und klinische Pharmakologie und Toxikologie verwiesen.