Fachtierarzt für Tierschutzkunde

Anlage 20 (zu § 2 Abs. 2 Nr. 20)

Fachtierarzt für Tierschutzkunde

I. Aufgabenbereich:

Das Gebiet umfaßt die Sicherstellung der tiergerechten Haltung und Nutzung, Betreuung, Pflege und Ernährung der Tiere einschließlich des Tierschutzes beim Transport, bei der Schlachtung und beim Töten, im Handel mit Tieren und bei Tierversuchen.

II. Weiterbildungszeit: 4 Jahre

III. Weiterbildungsgang:

Tätigkeit in zugelassenen Instituten oder Einrichtungen, die sich mit Tierschutz, -zucht, -haltung, -hygiene oder -ernährung befassen, oder tierschutzbezogene Tätigkeit in zugelassenen Verwaltungen oder sonstigen Institutionen
IV. Wissensstoff:

  • Spezielle Biologie (Anatomie, Physiologie, Verhalten) der gängigen Tierarten in der Obhut des Menschen (Haussäugetiere, Heimtiere, Ziervögel und Nutzgeflügel, kleine Labortiere)
  • Grundlegende Konzepte tierschutzethischer Fragen in ihrem historischen und zeitgenössischen Zusammenhang
  • Pathophysiologie haltungs- und ernährungsbedingter Krankheiten von Tieren in der Obhut des Menschen
  • Kenntnisse zur tiergerechten Unterbringung einschließlich hygienischer, baulicher und nutzungsbedingter Anforderungen an den Stallbau
  • Methoden der Tierzucht einschließlich Herstellung transgener Tiere, Kenntnisse zu angeborenen, vererbten Anomalien
  • Tierschonende Transportmöglichkeiten und Anforderungen an Transportfahrzeuge
  • Grundbedürfnisse von Tieren an Haltung, Ernährung, Umgang und Pflege
  • Schmerzausschaltung, Betäubung und Immobilisation
  • Tierschonende Tötungsmöglichkeiten einschließlich Schlachtung und Anforderungen an Schlachtstätten
  • Schmerzphysiologie und -verhütung, Leidensbegrenzung und -verhütung
  • Beurteilung und Kenntnisse zur Durchführung von Tierversuchen einschließlich alternativer Verfahren und Ergänzungsmethoden
  • Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften und aktuellen Urteile aus der Rechtsprechung