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Fort- und Weiterbildung

Beginn der Weiterbildung ab dem

02. August 2020

1. Weiterbildungsordnung

Sie haben Ihre Weiterbildung nach dem 02. August 2020 begonnen? Dann gilt für Sie als Grundlage die Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen in folgender Fassung:

 

2. Anzeige der Weiterbildung

Der Beginn der Weiterbildung ist der Tierärztekammer Niedersachsen schriftlich anzuzeigen. Gerne können Sie hierfür folgendes Formular nutzen:

3. Ausnahmeregelungen

Sie leisten Ihre Weiterbildung (teilweise) aus eigener Praxis oder nicht ausschließlich in einer Weiterbildungsstätte ab? Dann gilt für Sie neben der Weiterbildungsordnung eine der folgenden Ausnahmeregelungen nach § 8 Abs. 10 Weiterbildungsordnung:

4. Spezielle Anlagen zu Fachtierärzten und Zusatzbezeichnungen

Auf Grundlage der Weiterbildungsordnung (s.oben) finden Sie nachstehend die Anlagen zu den einzelnen Gebieten und Bereichen mit speziellen Anforderungen an Ihre Weiterbildung:

 

5. Checklisten

Sie haben Ihre Weiterbildung abgeschlossen und möchten nun zur Prüfung zugelassen werden? Bitte nutzen Sie die folgenden Checklisten:

6. Antrag auf Zulassung zur Prüfung

Bitte reichen Sie die Datenschutzeinwilligung und Ihren vollständigen Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Anerkennung zum Führen einer Bezeichnung bei der Geschäftsstelle Tierärztekammer Niedersachsen ein:

Tierärztekammer Niedersachsen
Postfach 69 02 39
30611 Hannover

Nach der Zulassung zur Prüfung erhalten Sie Bescheid und der Zeitraum eines möglichen Prüfungstermins wird mit Ihnen abgestimmt. In Niedersachsen gibt es keine festen, sondern bedarfsbezogenen Termine.

Gleichzeitig mit der Einladung zur Prüfung erfahren Sie die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses und erhalten den Kostenbescheid. Die Kosten belaufen sich pro Fachtierarzt- bzw. Zusatzbezeichnung auf insgesamt 650 €, wovon 200 € auf die Zulassung und 450 € auf die Prüfung entfallen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Frau Augstein
ed.sdnktobfsctd@nietsgua, Tel: 0511 – 655 118 41