Beginn der Weiterbildung ab dem
02. August 2020
1. Weiterbildungsordnung
Sie haben Ihre Weiterbildung nach dem 02. August 2020 begonnen? Dann gilt für Sie als Grundlage die Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen in folgender Fassung:
- Weiterbildungsordnung (PDF), zuletzt geändert durch Satzung vom 1. Juli 2020 (DTBl. 8/2020, S. 1018. und Sonderdruck)
2. Anzeige der Weiterbildung
Der Beginn der Weiterbildung ist der Tierärztekammer Niedersachsen schriftlich anzuzeigen. Gerne können Sie hierfür folgendes Formular nutzen:
3. Ausnahmeregelungen
Sie leisten Ihre Weiterbildung (teilweise) aus eigener Praxis oder nicht ausschließlich in einer Weiterbildungsstätte ab? Dann gilt für Sie neben der Weiterbildungsordnung eine der folgenden Ausnahmeregelungen nach § 8 Abs. 10 Weiterbildungsordnung:
4. Spezielle Anlagen zu Fachtierärzten und Zusatzbezeichnungen
Auf Grundlage der Weiterbildungsordnung (s.oben) finden Sie nachstehend die Anlagen zu den einzelnen Gebieten und Bereichen mit speziellen Anforderungen an Ihre Weiterbildung:
- 010. Fachtierarzt für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie
- 020. Fachtierarzt für Anatomie
- 030. Fachtierarzt für Bakteriologie und Mykologie
- 040. Fachtierarzt für Bildgebende Diagnostik
- 050. Fachtierarzt für Biochemie
- 060. Fachtierarzt für Epidemiologie
- 070. Fachtierarzt für Fische
- 080. Fachtierarzt für Fleischhygiene
- 090. Fachtierarzt für Geflügel
- 100. Fachtierarzt für Heimtiere
- 110. Fachtierarzt für Immunologie
- 120. Fachtierarzt für Informationstechnologie
- 130. Fachtierarzt für Kleine Wiederkäuer
- 140. Fachtierarzt für Kleintiere
- 150. Fachtierarzt für Chirurgie der Kleintiere
- 160. Fachtierarzt für Innere Medizin der Kleintiere
- 170. Fachtierarzt für Klinische Laboratoriumsdiagnostik
- 180. Fachtierarzt für Lebensmittel
- 190. Fachtierarzt für Mikrobiologie
- 200. Fachtierarzt für Milchhygiene
- 210. Fachtierarzt für Molekulargenetik und Gentechnologie
- 220. Fachtierarzt für Parasitologie
- 230. Fachtierarzt für Pathologie
- 240. Fachtierarzt für Pferde
- 250. Fachtierarzt für Pferdechirurgie
- 260. Fachtierarzt für Innere Medizin der Pferde
- 270. Fachtierarzt für Pharmakologie und Toxikologie
- 280. Fachtierarzt für Physiologie
- 290. Fachtierarzt für Reproduktionsmedizin
- 300. Fachtierarzt für Reptilien
- 310. Fachtierarzt für Rinder
- 320. Fachtierarzt für Schweine
- 330. Fachtierarzt für Tierernährung und Diätetik
- 340. Fachtierarzt für Tierschutz
- 350. Fachtierarzt für Tier- und Umwelthygiene
- 360. Fachtierarzt für Tropenveterinärmedizin
- 370. Fachtierarzt für Verhaltenskunde
- 380. Fachtierarzt für Versuchstierkunde
- 390. Fachtierarzt für Virologie
- 400. Fachtierarzt für Wildtiere und Artenschutz
- 410. Fachtierarzt für Zier-, Zoo- und Wildvögel
- 420. Fachtierarzt für Zootiere
- 010. Zusatzbezeichnung Akupunktur
- 020. Zusatzbezeichnung Augenheilkunde beim Klein- und Heimtier
- 030. Zusatzbezeichnung Augenheilkunde beim Pferd
- 040. Zusatzbezeichnung Bienen
- 050. Zusatzbezeichnung Biologische Tiermedizin
- 060. Zusatzbezeichnung Dermatologie beim Klein- und Heimtier
- 070. Zusatzbezeichnung Ernährungsberatung Kleintiere
- 080. Zusatzbezeichnung Ernährungsberatung Pferd
- 090. Zusatzbezeichnung Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde bei Kleintieren
- 100. Zusatzbezeichnung Homöopathie
- 110. Zusatzbezeichnung Hygieneberatung und Qualitätsmanagement im Lebensmittelbereich
- 120. Zusatzbezeichnung Kardiologie beim Klein- und Heimtier
- 130. Zusatzbezeichnung Manuelle und Physikalische Therapien
- 140. Zusatzbezeichnung Neurologie beim Klein- und Heimtier
- 150. Zusatzbezeichnung Betreuung von Pferdesportveranstaltungen (Turniertierarzt)
- 160. Zusatzbezeichnung Regenerative Veterinärmedizin
- 170. Zusatzbezeichnung Tierärztliche Bestandsbetreuung und Qualitätssicherung im Erzeugerbetrieb – Rind
- 180. Zusatzbezeichnung Tierärztliche Bestandsbetreuung und Qualitätssicherung im Erzeugerbetrieb – Schwein
- 190. Zusatzbezeichnung Tiergesundheitsmanagement
- 200. Zusatzbezeichnung Tierverhaltenstherapie beim Kleintier
- 210. Zusatzbezeichnung Tierverhaltenstherapie beim Pferd
- 220. Zusatzbezeichnung Zahnheilkunde beim Klein- und Heimtier
- 230. Zusatzbezeichnung Zahnheilkunde beim Pferd
- 240. Zusatzbezeichnung Zierfische
5. Checklisten
Sie haben Ihre Weiterbildung abgeschlossen und möchten nun zur Prüfung zugelassen werden? Bitte nutzen Sie die folgenden Checklisten:
6. Antrag auf Zulassung zur Prüfung
Bitte reichen Sie die Datenschutzeinwilligung und Ihren vollständigen Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Anerkennung zum Führen einer Bezeichnung bei der Geschäftsstelle Tierärztekammer Niedersachsen ein:
Tierärztekammer Niedersachsen
Postfach 69 02 39
30611 Hannover
Nach der Zulassung zur Prüfung erhalten Sie Bescheid und der Zeitraum eines möglichen Prüfungstermins wird mit Ihnen abgestimmt. In Niedersachsen gibt es keine festen, sondern bedarfsbezogenen Termine.
Gleichzeitig mit der Einladung zur Prüfung erfahren Sie die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses und erhalten den Kostenbescheid. Die Kosten belaufen sich pro Fachtierarzt- bzw. Zusatzbezeichnung auf insgesamt 650 €, wovon 200 € auf die Zulassung und 450 € auf die Prüfung entfallen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Frau Augstein
ed.sdnkt @nietsgua, Tel: 0511 – 655 118 41