Zusatzbezeichnung Kardiologie

Anlage 16 (zu § 2 Abs. 4 Nr. 16)

Zusatzbezeichnung Kardiologie

I. Aufgabenbereich:
Der Bereich umfasst die Diagnose und Therapie von Herz-Kreislauf-Erkrankungen

II. Weiterbildungszeit: 2 Jahre

III. Weiterbildungsgang:

1.Kardiologische Tätigkeit unter der Leitung eines ermächtigten Tierarztes an einschlägigen Kliniken der tierärztlichen Bildungsstätten oder tierärztlichen Fachpraxen
2 Jahre
2.Nachweis der Teilnahme an von der Tierärztekammer anerkannten Fortbildungsveranstaltungen im Bereich Kardiologie mit insgesamt 50 Stunden
3.Vorlage eines Leistungskataloges der vom Weiterzubildenden durchgeführten und vom ermächtigten Tierarzt bestätigten Untersuchungen und Verrichtungen gemäß IV. B. Auf Antrag können einzelne Verrichtungen durch vergleichbare Leistungen ersetzt werden.

IV. Wissensstoff:
A. Umfassende Kenntnisse in folgenden Wissensgebieten:

  • Ätiologie, Pathogenese, pathologische Anatomie, Pathophysiologie, Symptomatologie Diagnose und Differenzialdiagnose von Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Auswirkungen extrakardialer Erkrankungen auf das Herz-Kreislauf-System
  • Invasive und nichtinvasive kardiovaskuläre Funktionsuntersuchungen: Röntgendiagnostik, EKG, alle Methoden der Echokardiographie des Herzens und der großen Gefäße, Angiokardiogramme und invasive  Druckmessung, Perikardiozentese, Labordiagnostik
  • Medikamentöse Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen einschließlich der Schocktherapie
  • Schrittmachertherapie
  • Indikationsstellung zu interventionellen und operativen Eingriffen am Herzen und den großen Gefäßen

B. Katalog

1.Videoaufnahmedokumentation eines echokardiographischen Untersuchungsganges am Patienten
2.Nachweis von 10 verschiedenen Fallberichten über Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, davon mindestens 5 verschiedene angeborene oder erworbene Kardiopathien. Davon sollen 7 Patienten Hunde, 3 Patienten Katzen oder wahlweise ein Patient ein Heimtier und 2 Patienten Katzen oder Patienten einer weiteren Tierart sein.