Das Kammergesetz für die Heilberufe (Heilkammergesetz – HKG) regelt die Rechtsverhältnisse der fünf niedersächsischen Heilberufskammern.
Zu den Regelungsgegenständen gehören Vorschriften über die Mitgliedschaft, das Meldewesen und das Finanzwesen sowie Beiträge und Kosten, die Aufgaben der Kammern, die Einrichtung von Schlichtungsstellen und Versorgungseinrichtungen, die Organe der Kammern und deren Bildung, die Berufsausübung der Kammermitglieder, deren Weiterbildung, die Ahndung von Berufsvergehen und den Aufbau und die Tätigkeit der Berufsgerichtsbarkeit sowie Vorschriften über die Datenverarbeitung und über die Kammeraufsicht. (Quelle: www.ms.niedersachsen.de)