Seit dem 01.01.2025 gilt eine neue Vereinbarung zwischen der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und den Tierärztekammern Niedersachen und Bremen zu den Gebühren für tierärztliche Leistungen im Rahmen von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen, z. B. Leistungen für amtliche Probenahmen wie BHV1, Paratuberkulose, ASP, KSP, AK, Brucellose, Leukose und für Biosicherheitsberatungen sowie zukünftig amtlich beauftragte Impfungen.
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